Studieninhalte
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- HfM: Studiertes Fach Musik
- TU: Bildungswissenschaften
- TU: Verpflichtende Fächer Deutsch, Mathematik und Sachkunde
Wenn Deutsch oder Mathematik als Studiertes Fach gewählt wird, kann innerhalb der Grundschuldidaktik das Wahlfach Musik belegt werden (Gebiet D lt. Studienordnung). Für das Studium im Wahlfach Musik gibt es keine Eignungsprüfung, es werden jedoch elementare Fertigkeiten auf einem Instrument und eine intonationsreine Stimme vorausgesetzt. Unmittelbar vor Beginn des Studiums muss ein Beratungsgespräch wahrgenommen werden.
Weitere Bewerberinformationen der TU Dresden
Aufnahmeprüfung
Voraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und musikalische Begabung.
Sprachanforderungen:
zur Immatrikulation: Nachweis von Sprachkenntnissen mind. auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Bewerbung:
Interessenten für einen Lehramtsstudiengang mit dem Fach Musik bewerben sich in jedem Fall an der HfM Dresden. Die Bewerbung an der TU Dresden erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung. Bewerberinnen und Bewerber, die nach bestandener Aufnahmeprüfung eine Zulassung für ein Lehramtsstudium mit dem Fach Musik an der Hochschule für Musik Dresden haben, erhalten in der Regel einen Studienplatz an der TU. Bitte beachten Sie, dass einige TU-Fächer spezifische Anforderungen (z.B. Sprachtests) an die Bewerber haben. In jedem Fall sollten Sie ein alternatives Zweitfach angeben, weil nicht immer Ihrem Erstwunsch nachgekommen werden kann.
Die Prüfungsteile für die Aufnahmeprüfungen der Staatsexamensstudiengänge sind grundsätzlich für alle Schultypen gleich. Das Anforderungsniveau ist allerdings in den Bereichen Künstlerischer Schwerpunkt sowie Musiktheorie/Gehörbildung nach den Schultypen Gymnasium, Oberschule und Grundschule abgestuft.
Aufnahmeprüfung:
Die Prüfungsteile künstlerischer Schwerpunk, Klavier als Nebenfach, Gesang als Nebenfach und Sprechbeitrag werden in der Regel im Rahmen einer 30-minütigen Komplexprüfung absolviert. Ein Korrepetitor wird von der Hochschule gestellt, bitte bringen Sie zur Prüfung Noten für den Korrepetitor mit.
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Es finden regelmäßige Vorbereitungskurse zur Musiktheorieprüfung statt.
Alle Informationen dazu finden Sie beim Zentrum für Musiktheorie
Für die Prüfungsanforderungen der künstlerischen Schwerpunkte wählen Sie unten Ihr Instrument.
Studieninhalte
- Regelstudienzeit: 9 Semester
- HfM: Studiertes Fach Musik mit Schwerpunkt Bandinstrumente. Es erfolgt Einzelunterricht in einem Bandinstrument nach Wahl (Gitarre, Bassgitarre, Drums). Im weiteren Studienverlauf erfolgt ein Wechsel zu einem anderen Instrument, auch Jazz/Rock/Pop Gesang ist dann wählbar. Der Einzelunterricht Bandinstrument wird unter Anderem ergänzt durch Gruppenunterricht in Band/Bandleitung, Perkussion, Jazz/Rock/Pop-Theorie, Musik am Computer, Arrangieren.
- TU Dresden: Bildungswissenschaften und zweites Schulfach.
Aufnahmeprüfung
Voraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und musikalische Begabung.
Sprachanforderungen:
zur Immatrikulation: Nachweis von Sprachkenntnissen mind. auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Bewerbung:
Interessenten für einen Lehramtsstudiengang mit dem Fach Musik bewerben sich in jedem Fall an der HfM Dresden. Die Bewerbung an der TU Dresden erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung. Bewerberinnen und Bewerber, die nach bestandener Aufnahmeprüfung eine Zulassung für ein Lehramtsstudium mit dem Fach Musik an der Hochschule für Musik Dresden haben, erhalten in der Regel einen Studienplatz an der TU. Bitte beachten Sie, dass einige TU-Fächer spezifische Anforderungen (z.B. Sprachtests) an die Bewerber haben. In jedem Fall sollten Sie ein alternatives Zweitfach angeben, weil nicht immer Ihrem Erstwunsch nachgekommen werden kann.
Aufnahmeprüfung:
Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Oberschulen absolvieren eine 15- bis 25-minütige Komplexprüfung, die folgende Prüfungsanteile umfasst:
- Eine künstlerische Präsentation von drei musikalischen Beiträgen unterschiedlicher Stilrichtungen. Von diesen ist mindestens einer ein Lied oder Song, welcher mit eigener Begleitung (Klavier, Gitarre o. Ä.) vorgetragen wird (ca. 10 bis 15 Minuten).
- Vortrag eines einfachen Liedes ohne Begleitung (a capella; ca. 1 bis 2 Minuten).
- Zu einem der Beiträge wird der Bewerberin/dem Bewerber eine grundlegende und eine vertiefende musiktheoretische Frage gestellt (z. B. zu Tonleitern, Intervallen und Akkorden bzw. zu Gliederung, Harmonik oder Besonderheiten; ca. 3 bis 4 Minuten).
- Sprechvortrag aus einem Gedicht und einem Ausschnitt aus einem Prosatext freier Wahl (ca. 2 bis 4 Minuten).
Die Wahl eines künstlerischen Schwerpunkts entfällt für Lehramt Oberschule.
Es finden regelmäßige Vorbereitungskurse zur Musiktheorieprüfung statt.
Alle Informationen dazu finden Sie beim Zentrum für Musiktheorie
Studieninhalte
- Regelstudienzeit: 10 Semester (Gymnasium)
- HfM: Studiertes Fach Musik
- TU Dresden: Bildungswissenschaften und zweites Schulfach
Aufnahmeprüfung
Voraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und musikalische Begabung.
Sprachanforderungen:
zur Immatrikulation: Nachweis von Sprachkenntnissen mind. auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Bewerbung:
Interessenten für einen Lehramtsstudiengang mit dem Fach Musik bewerben sich in jedem Fall an der HfM Dresden. Die Bewerbung an der TU Dresden erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung. Bewerberinnen und Bewerber, die nach bestandener Aufnahmeprüfung eine Zulassung für ein Lehramtsstudium mit dem Fach Musik an der Hochschule für Musik Dresden haben, erhalten in der Regel einen Studienplatz an der TU. Bitte beachten Sie, dass einige TU-Fächer spezifische Anforderungen (z.B. Sprachtests) an die Bewerber haben. In jedem Fall sollten Sie ein alternatives Zweitfach angeben, weil nicht immer Ihrem Erstwunsch nachgekommen werden kann.
Die Prüfungsteile für die Aufnahmeprüfungen der Staatsexamensstudiengänge sind grundsätzlich für alle Schultypen gleich. Das Anforderungsniveau ist allerdings in den Bereichen Künstlerischer Schwerpunkt sowie Musiktheorie/Gehörbildung nach den Schultypen Gymnasium, Oberschule und Grundschule abgestuft.
Aufnahmeprüfung:
Die Prüfungsteile künstlerischer Schwerpunk, Klavier als Nebenfach, Gesang als Nebenfach und Sprechbeitrag werden in der Regel im Rahmen einer 30-minütigen Komplexprüfung absolviert. Ein Korrepetitor wird von der Hochschule gestellt, bitte bringen Sie zur Prüfung Noten für den Korrepetitor mit.
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Es finden regelmäßige Vorbereitungskurse zur Musiktheorieprüfung statt.
Alle Informationen dazu finden Sie beim Zentrum für Musiktheorie
Für die Prüfungsanforderungen der künstlerischen Schwerpunkte wählen Sie unten Ihr Instrument.
Studieninhalte
Das Doppelfach Musik kombiniert den Lehramtsstudiengang Musik an Gymnasien mit einem zweiten musikalischen Fach, das an die Stelle des zweiten Schulfachs tritt. Inhaltlich entspricht dabei das Schulfach Musik und das Studium der Bildungswissenschaften bis auf wenige Details dem Staatsexamensstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Studienplätze für das Doppelfach Musik stehen nur in begrenzter Kapazität zur Verfügung.
Zur Wahl für das zweite musikalische Fach stehen:
- Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP)
(Regelstudienzeit 6 Semester Bachelor und 4 Semester Master)
- Kirchenmusik
(Regelstudienzeit 8 Semester Bachelor und 4 Semester Master)
- Vertiefungsfach Lehramt
(Regelstudienzeit 6 Semester Bachelor und 4 Semester Master)
Regelstudienzeit:
6 Semester (in der Regel gefolgt durch 4 Semester Masterstudium)
Alle Studierenden, die das Bachelorstudium mit Erfolg abschließen, werden in den Master übernommen; ein erfolgreicher Masterabschluss ist die Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Das Schulfach Musik und das Studium der Bildungswissenschaften ist dabei inhaltlich und strukturell identisch mit dem Schulfach Musik im Lehramtsstudium mit einem zweiten Schulfach.
Das Doppelfachstudium mit Instrumental- und Gesangspädagogik richtet sich an Bewerber, die am Gymnasium Musikunterricht, aber auch Instrumentalunterricht - etwa an einer Musikschule - geben wollen. Dieser Studiengang beinhaltet zusätzlich zu den Inhalten des Schulfachs Musik vor allem einen intensiveres und anspruchsvolleres Studium des künstlerischen Schwerpunktfachs sowie umfassende musikpädagogisch-methodische Studien. Abgeschlossen werden die Studien mit einem Master of Education, der neben der Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst eine vollständige Lehrbefähigung als Instrumental- bzw. Gesangslehrer beinhaltet.
Der Doppelfachstudiengang mit Kirchenmusik wird in Kooperation mit der Hochschule für Kirchenmusik der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in Dresden durchgeführt. Das erste Jahr des vierjährigen Bachelorstudiengangs wird nur an der Hochschule für Kirchenmusik studiert und beinhaltet die kirchenmusikalischen Grundlagen, ab dem zweiten Studienjahr läuft das Studium parallel an den beiden Musikhochschulen und der TU Dresden. Abgeschlossen wird der Studiengang nach drei Jahren mit dem Bachelor, nach weiteren zwei Jahren mit dem Master.
Externer Link: www.kirchenmusik-dresden.de
Das Vertiefungsfach Lehramt Musik vermittelt keine zusätzliche formale Qualifikation, sondern ermöglicht eine intensive Profilbildung in Hinblick auf die Arbeit als Musiklehrer an allgemein bildenden Schulen. Gleichzeitig bietet dieser Studiengang aber schon während der Studienzeit die Möglichkeit, selbst konzipierte musikpädagogische Projekte an der Schule oder anderen Bildungseinrichtungen durchzuführen.
Neben einem breiteren und intensiverem Studium aller Lehrinhalte des Schulfachs Musik muss eines von zwei Profilen gewählt werden: Ein musikpraktisches („M-Profil“), oder wissenschaftliches Profil („W-Profil“).
Im „M-Profil“ liegt der Schwerpunkt auf der vielseitigen und intensiven Ausbildung im Bereich Gruppenmusizieren. Dazu zählen die „klassischen“ Formen der Ensembleleitung wie Chor- und Orchesterleitung genauso wie das Musizieren mit Bläser- oder Streicherklassen, Bands oder Percussiongruppen.
Das „W-Profil“ umfasst ein intensives Studium im Bereich der wissenschaftlichen Disziplinen Musikwissenschaft, Musiktheorie und Musikpädagogik. Die zu belegenden Veranstaltungen und Themen sind – in Absprache mit den jeweiligen Dozenten - weitgehend vom Studenten selbst wählbar. Diese Wahlfreiheit ist gleichermaßen Chance wie Verpflichtung, sein Studium in diesem Bereich zunehmend eigenständig zu gestalten.
Aufnahmeprüfung
Voraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und musikalische Begabung.
Sprachanforderungen:
zur Immatrikulation: Nachweis von Sprachkenntnissen mind. auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
IGP
Für den Doppelfachstudiengang mit dem zweiten musikalischen Fach Instrumental- und Gesangspädagogik gelten (im Vergleich zu den anderen Lehramtsstudiengängen) erhöhte Anforderungen für den künstlerischen Schwerpunkt. Diese sind auf folgender Seite einsehbar: Bewerbung & Aufnahmebedingungen Bachelor Instrumental- und Gesangspädagogik Jedoch ist anders als im Bereich IGP für den Doppelfachstudiengang vorab kein Video einzusenden.
Zusätzlich wird ein kurzes Eignungsgespräch geführt. In dem Gespräch sollen die Bewerber und Bewerberinnen ihre bisherigen Erfahrungen in pädagogischen Situationen (vor allem aus der Schülerperspektive) reflektieren und davon ausgehend Vorstellungen einer gelungenen Lehrer-Schüler-Interaktion entwickeln. Ferner sollen auf der Grundlage der eigenen musikalischen Biografie Fragen des Berufsbildes erörtert werden.
Kirchenmusik
Das Doppelfach Kirchenmusik ist nur mit dem künstlerischen Schwerpunkt Orgel wählbar. Zusätzlich zu den anderen Aufnahmeprüfungsteilen wird eine Prüfung in Liturgisch Orgel (Begleitung von Kirchenliedern), die in den Anforderungen der Eignungsprüfung für den Diplomstudiengang Kirchenmusik (B) entspricht sowie ein Gespräch über biblische, kirchliche und kirchenmusikalische Themen absolviert.
Vertiefungsfach Lehramt Musik
Für das Studium des Vertiefungsfachs müssen folgende Prüfungsteile zusätzlich zu den anderen Aufnahmeprüfungsteilen absolviert werden:
Im musikpraktischen „M-Profil“ eine 10-minütigen Probe eines kurzen Musikstücks mit einer Gruppe von Studierenden. Stilistik, Genre und Besetzung sind frei wählbar, etwaige Instrumente müssen selbst mitgebracht werden (ein Flügel ist selbstverständlich vorhanden).
Zur Aufnahmeprüfung für das wissenschaftliche „W-Profil“ wird ein kurzes Gespräch zur Interessenlage und Vorkenntnissen in diesem Bereich geführt. Neben Fachkenntnissen in den Bereichen Musiktheorie, Musikwissenschaft und Musikdidaktik werden eigene Projektideen von Ihnen erwartet.
Wenn Sie sich für einen dieser Doppelfachstudiengänge bewerben möchten, machen Sie das bitte bei Ihrer Bewerbung deutlich; geben Sie im Fall einer Bewerbung für den Vertiefungsbereich auf jeden Fall auch das Profil („M“ oder „W“) an.
Zum Ablauf der Prüfungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren am Morgen des Prüfungstages eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung. Die übrigen Prüfungsteile (künstlerischer Schwerpunkt; Klavier als Nebenfach; Gesang als Nebenfach; Sprechbeitrag, ggf. weitere Prüfungsteile) werden in der Regel im Rahmen einer 30-minütigen Komplexprüfung absolviert. Ein Korrepetitor wird von der Hochschule gestellt, bitte bringen Sie zur Prüfung Noten für den Korrepetitor mit.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Es finden regelmäßige Vorbereitungskurse zur Musiktheorieprüfung statt.
Alle Informationen dazu finden Sie beim Zentrum für Musiktheorie
Für die Prüfungsanforderungen für die künstlerischen Schwerpunkte wählen Sie unten Ihr Instrument.
Studieninhalte
Alle Studierenden, die das Bachelorstudium mit Erfolg abschließen, werden in den Master übernommen; ein erfolgreicher Masterabschluss ist die Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Auch die Doppelfachstudiengänge enthalten die Bereiche Schulfach Musik und Bildungswissenschaften; als zweites Fach wird allerdings kein weiteres Schulfach, sondern ein musikalisches Fach belegt: IGP, Kirchenmusik oder Vertiefungsfach Lehramt.
Regelstudienzeit:
4 Semester
Zur Wahl für das zweite musikalische Fach stehen:
- Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP)
(Regelstudienzeit 6 Semester Bachelor und 4 Semester Master)
- Kirchenmusik
(Regelstudienzeit 8 Semester Bachelor und 4 Semester Master)
- Vertiefungsfach Lehramt
(Regelstudienzeit 6 Semester Bachelor und 4 Semester Master)
Das Schulfach Musik und das Studium der Bildungswissenschaften ist dabei inhaltlich und strukturell identisch mit dem Schulfach Musik im Lehramtsstudium mit einem zweiten Schulfach.
Das Doppelfachstudium mit Instrumental- und Gesangspädagogik richtet sich an Bewerber, die am Gymnasium Musikunterricht, aber auch Instrumentalunterricht - etwa an einer Musikschule - geben wollen. Dieser Studiengang beinhaltet zusätzlich zu den Inhalten des Schulfachs Musik vor allem einen intensiveres und anspruchsvolleres Studium des künstlerischen Schwerpunktfachs sowie umfassende musikpädagogisch-methodische Studien. Abgeschlossen werden die Studien mit einem Master of Education, der neben der Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst eine vollständige Lehrbefähigung als Instrumental- bzw. Gesangslehrer beinhaltet.
Der Doppelfachstudiengang mit Kirchenmusik wird in Kooperation mit der Hochschule für Kirchenmusik der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in Dresden durchgeführt. Das erste Jahr des vierjährigen Bachelorstudiengangs wird nur an der Hochschule für Kirchenmusik studiert und beinhaltet die kirchenmusikalischen Grundlagen, ab dem zweiten Studienjahr läuft das Studium parallel an den beiden Musikhochschulen und der TU Dresden. Abgeschlossen wird der Studiengang nach drei Jahren mit dem Bachelor, nach weiteren zwei Jahren mit dem Master.
Externer Link: www.kirchenmusik-dresden.de
Das Vertiefungsfach Lehramt Musik vermittelt keine zusätzliche formale Qualifikation, sondern ermöglicht eine intensive Profilbildung in Hinblick auf die Arbeit als Musiklehrer an allgemein bildenden Schulen. Gleichzeitig bietet dieser Studiengang aber schon während der Studienzeit die Möglichkeit, selbst konzipierte musikpädagogische Projekte an der Schule oder anderen Bildungseinrichtungen durchzuführen.
Neben einem breiteren und intensiverem Studium aller Lehrinhalte des Schulfachs Musik muss eines von zwei Profilen gewählt werden: Ein musikpraktisches („M-Profil“), oder wissenschaftliches Profil („W-Profil“).
Im „M-Profil“ liegt der Schwerpunkt auf der vielseitigen und intensiven Ausbildung im Bereich Gruppenmusizieren. Dazu zählen die „klassischen“ Formen der Ensembleleitung wie Chor- und Orchesterleitung genauso wie das Musizieren mit Bläser- oder Streicherklassen, Bands oder Percussiongruppen.
Das „W-Profil“ umfasst ein intensives Studium im Bereich der wissenschaftlichen Disziplinen Musikwissenschaft, Musiktheorie und Musikpädagogik. Die zu belegenden Veranstaltungen und Themen sind – in Absprache mit den jeweiligen Dozenten - weitgehend vom Studenten selbst wählbar. Diese Wahlfreiheit ist gleichermaßen Chance wie Verpflichtung, sein Studium in diesem Bereich zunehmend eigenständig zu gestalten.
Aufnahmeprüfung
Voraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und musikalische Begabung.
Sprachanforderungen:
zur Immatrikulation: Nachweis von Sprachkenntnissen mind. auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Bachelorstudium mit gleichlautender Fächerkombination
Folgende Bereiche müssen bei der Aufnahmeprüfung zum Masterstudium absolviert werden:
Künstlerischer Schwerpunkt
Musiktheorie/Gehörbildung
Schulpraktisches Klavierspiel
Prüfungsanforderungen:
In den Bereichen Künstlerischer Schwerpunkt und Musiktheorie/Gehörbildung entsprechen die formalen Bedingungen denen der Aufnahmeprüfung für den Bachelor of Education (Lehramt), entsprechend der noch verbleibenden kürzeren Studienzeit sind aber die Erwartungen entsprechend höher.
Im Bereich Schulpraktisches Klavierspiel müssen zwei am Klavier selbst begleitete Lieder/Songs vorbereitet werden. Die Titel sollen stilistisch unterschiedlich sein, dabei aber in sich stilistisch geschlossen präsentiert werden.
Prüfungsanforderungen künstlerischer Schwerpunkt
Für Grundschule und Gymnasium
Die Wahl eines künstlerischen Schwerpunkts entfällt für Lehramt Oberschule. Bitte beachten sie die abweichenden Prüfungsanforderungen für das Lehramt Oberschule.
1. Akkordeon als künstlerischer Schwerpunkt
Vortrag dreier Werke unterschiedlicher Stilepochen- davon mindestens ein Originalwerk für Akkordeon und eine Transkription.
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Akustische Gitarre
- zwei Spielstücke aus unterschiedlichen Stilepochen (z.B. S.L. Weis, J.S. Bach, F. Tarrega, H. Villa-Lobos, L. Brouwer o.ä.)
- eine Etüde (z.B. M. Carcassi, F. Sor o.ä.)
- Vortrag eines selbst gesungenen Liedes/Songs mit eigener Gitarrenbegleitung
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprechen:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Blockflöte
- eine Etüde, eine barocke Sonate sowie ein Werk des 20./21.Jh.
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Künstlerischer Schwerpunkt Ensembleleitung
Im Staatsexamen als Künstlerischer Schwerpunkt ab dem 1. Semester für die Schulformen Gymnasium und Oberschule zum Wintersemester 23/24 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Gremien der HfM Dresden sowie der beteiligten Ministerien vorgesehen.
1. Aufnahmeprüfung bei Beginn im 1. Semester:
Anleitung einer Kleingruppe bei
- einem romantischen Chorlied, z. B. „Abschied vom Walde“ (Felix Mendelssohn-Bartholdy, op 59/3) oder Vergleichbares
- einem kurzen selbstgewählten Vokal- oder Instrumentalsatz einer anderen Stilistik (z. B. Renaissance, Jazz, Rock, Pop, Welt- oder experimentelle Musik)
- einem selbstgewählten Kanon oder Circle Song
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Aufnahmeprüfung bei Beginn im 7. Semester:
Dirigat von folgenden Werken:
Schwerpunkt Chordirigieren
- Hugo Distler: Ein Stündlein wohl vor Tag
- W.A. Mozart: Schlusschor Zauberflöte
- Joseph Haydn: "Die Himmel erzählen" aus der "Schöpfung"
Schwerpunkt Orchesterdirigieren
- C.M. von Weber: Freischütz Ouvertüre
- Stravinski "Histoire du Soldat", Nr. 1, Marche
Schwerpunkt Ensembleleitung
- Hugo Distler: Ein Stündlein wohl vor Tag
- W.A. Mozart: Schlusschor Zauberflöte
- C.M. von Weber: Freischütz Ouvertüre
- Stravinski "Histoire du Soldat", Nr. 1, Marche
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Fagott
- eine technische Etüde
- zwei Sätze (langsam, schnell) aus einer Sonate oder einem Konzert
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Gesang (klassisch)
- ein Lied a cappella
- drei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen (davon evtl. ein Stück aus Oper, Operette, Musical) Anforderungen: eine gesunde und belastbare Singstimme; erkennbare stilistische Unterschiede bei der Interpretation; künstlerische Ausstrahlung; auswendiger Vortrag
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
4. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
5. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Akustische Gitarre
- zwei Spielstücke aus unterschiedlichen Stilepochen (z.B. S.L. Weis, J.S. Bach, F. Tarrega, H. Villa-Lobos, L. Brouwer o.ä.)
- eine Etüde (z.B. M. Carcassi, F. Sor o.ä.)
- Vortrag eines selbst gesungenen Liedes/Songs mit eigener Gitarrenbegleitung
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprechen:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop E-Gitarre
- zwei Titel aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop mit Improvisation und flexiblem Begleitspiel (Solobegleitung, Begleitung innerhalb der Rhythmusgruppe), davon mindestens ein Jazz-Standard
- Improvisieren über ein Blues-Schema (Dur/Moll)
- Songbegleitung mit Gesang
- Blattspiel (Melodie und Rhythmus)
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Horn
- eine Tonleiter über zwei Oktaven mit Akkord und Varianten (auswendig)
- ein Lied (Volkslied, Choral, Spiritual, Song - auswendig)
- zwei Stücke unterschiedlichen Charakters
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Bassgitarre/Kontrabass Jazz/Rock/Pop
Jazz/Rock/Pop:
- drei Titel aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop mit eigener Improvisation und flexiblem Begleitspiel, davon mindestens ein Jazz-Standard
- Improvisieren über ein Blues-Schema
- Blattspiel nach Leadsheet
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop E-Gitarre
- zwei Titel aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop mit Improvisation und flexiblem Begleitspiel (Solobegleitung, Begleitung innerhalb der Rhythmusgruppe), davon mindestens ein Jazz-Standard
- Improvisieren über ein Blues-Schema (Dur/Moll)
- Songbegleitung mit Gesang
- Blattspiel (Melodie und Rhythmus)
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop Gesang
- Nachweis grundlegender stimmtechnischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und eines guten stimmhygienischen Zustandes, sowie rhythmischer, melodischer und harmonischer Fähigkeiten
- auswendiger Vortrag von vier Titeln, wahlweise aus den Bereichen Jazz/Rock/Pop, Musical, Chanson oder anderen Stilen der Popularmusik., darunter Vortrag mindestens eines Jazz-Standards.
- Improvisieren über ein Blues-Schema
- auswendiger Vortrag eines a cappella Volksliedes oder leichten Kunstliedes, vorzugsweise in der Muttersprache
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
4. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
5. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop Klavier/Keyboards
- zwei Titel aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop mit Improvisation und flexiblem Begleitspiel (Solobegleitung, Begleitung innerhalb der Rhythmusgruppe), davon mindestens ein Jazz-Standard
- Improvisieren über ein Blues-Schema
- ein weiterer Titel mit Band oder ein mittelschweres Stück aus fachspezifischen Studienwerken, z.B. Pieper, Moser, Schmitz ...
- Blattspiel nach Leadsheet
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
4. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
5. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop Trompete
- drei Titel aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop mit eigener Improvisation , davon mindestens ein Jazz-Standard
- Improvisieren über ein Blues-Schema
- Blattspiel nach Leadsheet
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop Posaune
- drei Titel aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop mit eigener Improvisation , davon mindestens ein Jazz-Standard
- Improvisieren über ein Blues-Schema
- Blattspiel nach Leadsheet
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
Im Fach Saxophon besteht die Auswahl, dieses mit einem klassischen Schwerpunkt, oder mit einem Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop zu studieren.
Die Inhalte der Aufnahmeprüfung umfassen:
- Drei Titel aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop mit eigener Improvisation, davon mindestens ein Jazz-Standard
- Improvisieren über ein Blues-Schema
oder
- 2 Stücke des "klassischen Repertoire"/Transkription
- 1 Stück nach freier Wahl.
- Blattspiel
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop Schlagzeug
- Mindestens zwei Jazzstandards. Die stilistische Interpretation ist frei wählbar, z.B. Swing, lateinamerikanische/brasilianische Rhythmen, Even Eights, Ballade
- ein Stück aus dem „Groove“ Bereich, z.B. Funk, R&B, Rock, Soul, Pop, Reggae, etc. - mindestens eines der Stücke sollte ein Drumsolo beinhalten, z.B. über die Form, 4/4, 8/8, oder einen Begleit-Vamp
- eigene Arrangements oder ggfls. Eigenkompositionen sind willkommen
- elementares Blattspiel (Bigbandstimme für Drums oder ähnliches)
- Transkribierte Passage z.B. eines Drumsolos oder einer Drumbegleitung. Kann frei oder zur Aufnahme synchron vorgetragen werden. Alternativ: Vortrag eines freien Drumsolos
(Frei improvisiert bzw. selbst komponiert)
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Zum Ablauf der Aufnahmeprüfung JRP:
Studierende der Studienrichtung Jazz/Rock/Pop bilden mit Ihnen - je nach Schwerpunkt - eine Rhythmusgruppe oder fungieren als Begleitband (in der Regel Drumset, Bass, Klavier oder Gitarre). Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie zumindest einen Teil des vorbereiteten Programms mit diesen Studierenden zusammen spielen. Denken Sie auch an eine ausreichende Zahl an Noten/Lead-Sheets!
Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung kommt es also nicht allein auf ihre solistischen Fertigkeiten auf dem Instrument/mit der Stimme an, sondern ganz wesentlich auch auf Zusammenspiel und Interaktion mit den anderen Musikern.
1. Künstlerischer Schwerpunkt Klarinette
- eine technische Etüde
- zwei Sätze (langsam, schnell) aus einer Sonate oder einem Konzert
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Klavier
- Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen und einer Etüde
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
4. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
5. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Komposition/Musiktheorie
- Der Bewerber hat mindestens 4 Kompositionen unterschiedlicher Genres einzureichen, die kompositorische Begabung, Einfallsreichtum und handwerkliches Können verraten. Eine Prüfungskommission der Fachrichtung trifft daraufhin die Entscheidung, ob der Bewerber zur Aufnahmeprüfung eingeladen wird. Diese besteht aus einem Gespräch über die eingereichten Arbeiten (Primavista-Harmonisation und eine freie Improvisation). Neben guten Leistungen im Nebenfach Klavier und im Fach Musiktheorie/Gehörbildung werden Kenntnisse in der traditionellen Harmonielehre und im Kontrapunkt erwartet.
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Kontrabass
- zwei Werke oder Sätze unterschiedlicher Stilepochen aus der Kontrabassliteratur (Original oder Transkription)
- eine technische Etüde
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Oboe
- eine technische Etüde
- zwei Sätze (langsam, schnell) aus einer Sonate oder einem Konzert
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Orgel
Vortrag dreier Werke unterschiedlicher Stilepochen, z.B.:
- J.S. Bach, aus: 8 Kleine Präludien und Fughetten, Choralbearbeitung
- Buxtehude: Toccata F-Dur
- F. Mendelssohn-Bartholdy: Präludium G-Dur
- V. Bräutigam: 6 Präludien über Weihnachtslieder
- H. F. Micheelsen: Toccata „Lobe den Herrn“
- Reger: aus den 30 kleinen Choralvorspielen
Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Posaune
(für Jazz/Rock/Pop gelten gesonderte Anforderungen)
- eine Tonleiter über zwei Oktaven mit Akkord und Varianten (auswendig)
- ein Lied (Volkslied, Choral, Spiritual, Song - auswendig)
- zwei Stücke unterschiedlichen Charakters
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Querflöte
- eine technische Etüde
- zwei Sätze (langsam, schnell) aus einer Sonate oder einem Konzert
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Klassisches Schlagzeug
Kleine Trommel:
- zwei Etüden mit Wirbel unter Einbeziehung verschiedener Tempi
- leichte bis mittelschwere Etüden, z.B. E.Keune oder andere Autoren unter Einbeziehung der Vorschläge und Wirbel sowie der Dynamik
- Nachspielen von einfachen Rhythmen (auditiv)
Pauken (wahlweise):
- Etüden für zwei Pauken leicht bis mittelschwer, z.B. E. Keune, Knauer oder andere Autoren
Malletts (wahlweise)
- ein bis zwei leichte Stücke mit zwei Schlägeln, z.B. Goldenberg, Keune oder Orchesterstudien
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
Künstlerischer Schwerpunkt Schulpraktisches Klavierspiel
1. Das Angebot des Schwerpunkts Schulpraktisches Klavierspiel ist für alle Schulformen seit dem Wintersemester 22/23 ab dem 1. Fachsemester vorgesehen.
- Drei selbst gesungene Lieder/Songs mit Klavierbegleitung. Die gewählten Stücke sollen eine möglichst große stilistische Vielfalt (Rock/Pop, Blues, Jazz, Latin, Volkslied, internationale Folklore...) aufweisen, in sich stilistisch aber möglichst homogen sein.
- Eine Improvisation (als Teil eines Liedes/Songs oder als eigener Programmteil). Wie bei den Liedern/Songs kann die Stilistik der Improvisation (Jazz/Rock/Pop, klassische gebundene Improvisation, freie Improvisation...) frei gewählt werden.
- Blattspiel von Melodie und Akkorden eines Lead-Sheets aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
4. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
1. Künstlerischer Schwerpunkt Trompete
(für Jazz/Rock/Pop gelten gesonderte Anforderungen)
- eine Tonleiter über zwei Oktaven mit Akkord und Varianten (auswendig)
- ein Lied (Volkslied, Choral, Spiritual, Song - auswendig)
- zwei Stücke unterschiedlichen Charakters
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Tuba
- eine Tonleiter über zwei Oktaven mit Akkord und Varianten (auswendig)
- ein Lied (Volkslied, Choral, Spiritual, Song) auswendig
- zwei Stücke unterschiedlichen Charakters
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen - zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
5. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
6. Musiktheorie/Gehörbildung:
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Viola
- zwei Werke oder Sätze unterschiedlicher Stilepochen
- eine technische Etüde
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Violine
- zwei Werke oder Sätze unterschiedlicher Stilepochen
- eine technische Etüde
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF
1. Künstlerischer Schwerpunkt Violoncello
- zwei Werke oder Sätze unterschiedlicher Stilepochen
- eine technische Etüde
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Hauptfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- drei Werke unterschiedlicher Stilepochen entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- zwei Lieder, davon ein Titel a cappella
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
5. Schulpraktisches Klavierspiel:
- Vortrag eines selbst begleiteten Liedes am Klavier. Das Genre (Volkslied, Popsong, Jazzstandard ...) ist frei wählbar.
6. Musiktheorie/Gehörbildung (Klausur):
- Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre und Ihrer Anwendung im hörenden Erfassen von Musikbeispielen und musikalischen Phänomenen (z.B. Intervallen, Harmonien, Rhythmen).
Musiktheorie/Gehörbildung:
Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren nach der Komplexprüfung eine 90-minütige Klausur im Fach Musiktheorie/Gehörbildung.
Beispielaufgaben der schriftlichen Klausur Musiktheorie/Gehörbildung zum Herunterladen:
Hinweise Musiktheorie Gehörbildung PDF