Studium und Praktikum im Ausland
Programme und Fördermöglichkeiten für Studierende der HfM Dresden
Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes
Wenn Sie Interesse daran haben, einen Teil Ihres Studiums im Ausland zu verbringen, sollten Sie möglichst frühzeitig - mindestens ein Jahr im Voraus - mit der Planung und Vorbereitung beginnen. Studium, Praktikum, Sommerkurs oder etwas ganz Anderes - Möglichkeiten gibt es viele. Informieren Sie sich auch über die Austauschprogramme und Projekte der HfM Dresden, wie z. B. das ERASMUS-Programm.
Wichtige Punkte sind dabei:
- Welche finanziellen Fördermöglichkeiten (Stipendien, BAföG, Studienkredit, Stiftungen) bestehen?
- Reichen meine Sprachkenntnisse und wie kann ich sie – falls nicht – verbessern? Muss ich eine Sprachprüfung ablegen, um meine Sprachkenntnisse für die Zusage zum Studium oder Praktikum nachzuweisen?
- Welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gibt es? Brauche ich ein Visum? Wenn ja, wie erfolgt die Beantragung?
- Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt? (z. B. Übersetzung von Zeugnissen, Beglaubigungen oder Gutachten)
- Welche Termine sind einzuhalten? (z. B. Bewerbungsfristen, Termin der Sprachprüfung, Fristen für Stipendien, Auslands-BAföG usw.)
- Welche Unterkunftsmöglichkeiten gibt es?
- Brauche ich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung?
- Welche reisemedizinischen Vorsorgemaßnahmen (Impfungen etc.) sind zu treffen und welche Medikamente muss ich mitnehmen (Arztbesuch)?
Vorbereitung eines Auslandsstudiums: Informationen über die Gasthochschule einholen:
- Wie ist das Studium aufgebaut? (Studienjahr, Semester / Trimester, Lehrveranstaltungen, Prüfungsformen usw.)
- Bestehen Zulassungsbeschränkungen für den gewünschten Studiengang bzw. ist vor Beginn des Studiums ein Eignungstest oder eine Aufnahmeprüfung abzulegen?
- Welche Bewerbungs- und Immatrikulationstermine bestehen?
- Ist vor Aufnahme des Studiums eine Sprachprüfung abzulegen? (Falls erforderlich: Termine, Prüfungsort, Anforderungen, Gültigkeitsdauer)
- Wie erfolgt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen?
- Sind an der Gasthochschule Studiengebühren zu zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Erasmus+ Studium an Partnerhochschulen
- zwei bis zwölf Monate dauernder Aufenthalt an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Akademische Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen durch die HfM Dresden
- Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
- reguläre Immatrikulation an der HfM Dresden
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die HfM Dresden eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
- Die Gasthochschule besitzt eine gültige Erasmus Hochschulcharta (ECHE)
Die Bewerbung für einen Erasmus-Studienaufenthalt erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Bewerbung zur Teilnahme am Erasmus-Programm der HfM Dresden zu den entsprechenden hochschulinternen Bewerbungsfristen
2. Nach der Nominierung durch die HfM Dresden folgt die Bewerbung um einen Austauschplatz bei den gewünschten Partnerhochschulen.
Die Vereinbarungen mit den Erasmus-Partnerhochschulen werden derzeit evaluiert und überarbeitet. Aktuelle Informationen zu den Vereinbarungen ab dem Studienjahr 2022/23 können Sie im International Office erfragen. Den letzten Stand der Partnerschaften finden Sie im hier hinterlegten PDF-Dokument.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und ist in drei verschiedene Ländergruppen unterteilt. Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit der Zusage der Erasmus+ Förderung auch die genaue Höhe der Förderung für Ihren Aufenthalt mitgeteilt bekommen. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Anzahl der Studierenden, die eine Zusage für einen Erasmus+ Studienaufenthalt an der Partnerhochschule erhalten haben.
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten):
Länder: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage) für Studienaufenthalte: 450,00 Euro
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):
Länder: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage) für Studienaufenthalte: 390,00 Euro
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten):
Länder: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage) für Studienaufenthalte: 330,00 Euro
Bewerbungen für Erasmus-Studienaufenthalte können bis zum 15.01.2022 eingereicht werden.
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung mit den folgenden Unterlagen ein:
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- aktuelle Notenübersicht
Bewerbung an der Gasthochschule
Nach der Nominierung für einen Erasmus-Studienaufenthalt ist die Bewerbung bei den gewünschten Partnerhochschulen erforderlich. Bitte beachten Sie hier die Bewerbungsfristen und die geforderten Bewerbungsunterlagen, welche sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen werden möglicherweise nicht berücksichtigt. Bereiten Sie bitte selbstständig Ihre Bewerbungsunterlagen für die Gasthochschule(n) vor. Wenn Sie für Video- oder Audioaufnahmen das Tonstudio unserer Hochschule benötigen, kontaktieren Sie die Mitarbeiter bitte frühzeitig.
Learning Agreement for Studies
Die Gasthochschule prüft nochmals die Eignung der Studierenden für ihr jeweiliges Studienprogramm. Die Nominierung durch die HfM ist also keine Garantie auf Zulassung an der Partnerhochschule. Die Bewerbung beinhaltet auch die Lernvereinbarung für den Erasmus-Aufenthalt, das Learning Agreement for Studies.
Grant Agreement
Nach Zulassung durch die Partnerhochschule und Unterzeichnung des Learning Agreements erhalten Sie von der HfM Dresden die Fördervereinbarung (Grant Agreement), in der Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmende am Erasmus-Programm aufgeführt sind sowie die genaue Höhe und die Zahlungsmodalitäten des Stipendiums enthalten sind.
Erasmus Online Linguistic Support (OLS)
Alle Teilnehmenden des Erasmus-Programms sind verpflichtet, vor Antritt ihres Aufenthalts einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache an der Gasthochschule abzulegen. Abhängig vom Testergebnis besteht die Möglichkeit, an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen, um die Sprachkenntnisse zu verbessern. Weiterhin muss nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest absolviert werden, um die Verbesserung der Sprachkenntnisse zu evaluieren.
Auszahlung der Erasmus-Förderung
Die Auszahlung der 1. Rate der Erasmus-Förderung erfolgt in der Regel, sobald das Grant Agreement und das Learning Agreement unterzeichnet vorliegen und der Online-Sprachtest absolviert wurde. Die erste Rate beträgt 80% der Gesamtsumme der Förderung. Die 2. Rate der Förderung wird nach dem Ende des Aufenthalts ausgezahlt, wenn alle notwendigen Unterlagen und Berichte vollständig vorliegen.
Abschlussunterlagen und Abschlussbericht
Der Abschlussbericht zum Erasmus-Studienaufenthalt wird online ausgefüllt. Dazu erhalten die Teilnehmenden durch das EUSurvey tool automatisch nach Ende des Aufenthalts eine E-Mail mit den Log-in-Daten und dem Link zum Bericht. Der Bericht beinhaltet Fragen zur fachlichen und sprachlichen Entwicklung während des Studienaufenthalts, aber auch zur Abwicklung der administrativen Belange im Erasmus-Programm. Weiterhin sind das Transcript of Records der Gasthochschule (Übersicht über die erbrachten Studienleistungen) sowie ein Nachweis über die Aufenthaltsdauer einzureichen. Außerdem ist nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest gefordert.
Für Studierende, die nicht an einem regulären Erasmus-Studienaufenthalt von mindestens zwei Monaten teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, Geförderten flexibles und innovatives Lernen und Lehren zu ermöglichen. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen.
Die Blended Mobility kann nur an Partnerhochschulen im Rahmen von gemeinsamen Projekten oder Kursen absolviert werden.
Bewerbungen sind fortlaufend möglich, Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 8 Wochen vor Beginn des Kurzzeit-Studienaufenthaltes mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
Erasmus+ Praktikum für Studierende und Absolventen
- Praktika sind möglich für Studierende sowie für Absolventen, unter der Voraussetzung, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums an der HfM Dresden stattfindet und vorab eine Bewerbung eingereicht wurde
- Die Dauer der Erasmus-Praktika beträgt mindestens 2, maximal 12 Monate
- Als Zielländer kommen alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien sowie die Türkei in Frage
- Erasmus-Praktikanten erhalten eine Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes
- Der Praktikumsplatz wird durch die Studierenden selbst organisiert, sie bewerben sich an der HfM Dresden nur um eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Erasmus-Programms
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
- Praktikumsplatzzusage in einer förderfähigen Einrichtung liegt vor
- Nicht förderfähig sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Die Bewerbung für ein Erasmus-Praktikum erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei der gewünschten Einrichtung
- Bewerbung um eine Erasmus-Förderung an der HfM Dresden zu den entsprechenden hochschulinternen Bewerbungsfristen
In Ausnahmefällen ist die Bewerbung um eine Erasmus-Förderung auch ohne Praktikumsplatzzusage möglich.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und ist in drei verschiedene Ländergruppen unterteilt. Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit der Zusage der Erasmus+ Förderung auch die genaue Höhe der Förderung für Ihren Aufenthalt mitgeteilt bekommen. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Anzahl der positiv bewerteten Bewerbungen.
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten):
Länder: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage) für Praktika: 555,00 Euro
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):
Länder: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage) für Praktika: 495,00 Euro
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten):
Länder: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage) für Praktika: 435,00 Euro
Bewerbungen für Erasmus-Praktika können bis zum 15.01.2022 eingereicht werden. Später eingereichte Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung mit folgenden Dokumenten ein:
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- aktuelle Notenübersicht
- Zusage der Praktikumseinrichtung (auch formlos, z.B. per E-Mail)
Learning Agreement for Training
Das Learning Agreement bildet die Grundlage für das Erasmus-Praktikum. Es muss von den Studierenden und der Praktikumseinrichtung vor Beginn des Praktikums abgeschlossen werden. Grundsätzlich regelt das Learning Agreement den Inhalt des Praktikums und die Verantwortlichkeiten. Wichtig sind hier auch die Fragen zur Versicherung während des Praktikums, diese sollten Sie unbedingt mit der Praktikumseinrichtung klären und falls notwendig, entsprechende Versicherungen abschließen.
Grant Agreement
Das sogenannte Grant Agreement ist der Stipendienvertrag, welcher die Höhe der Erasmus-Förderung, die Zahlungsmodalitäten sowie die Rechte und Pflichten für Teilnehmende im Erasmus-Programm regelt.
Erasmus Online Linguistic Support (OLS)
Alle Teilnehmenden des Erasmus-Programms sind verpflichtet, vor Antritt Ihres Aufenthalts einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache an der Praktikumseinrichtung abzulegen. Abhängig vom Testergebnis besteht die Möglichkeit, an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen, um die Sprachkenntnisse zu verbessern. Weiterhin muss nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest absolviert werden, um die Verbesserung der Sprachkenntnisse zu evaluieren.
Auszahlung der Erasmus-Förderung
Die Auszahlung der 1. Rate der Erasmus-Förderung erfolgt in der Regel, sobald das Grant Agreement und das Learning Agreement unterzeichnet vorliegen und der Online-Sprachtest absolviert wurde. Die erste Rate beträgt 80% der Gesamtsumme der Förderung. Die 2. Rate der Förderung wird nach dem Ende des Aufenthalts ausgezahlt, wenn alle notwendigen Unterlagen und Berichte vollständig vorliegen.
Abschlussunterlagen und Abschlussbericht
Der Abschlussbericht zum Erasmus-Praktikum wird online ausgefüllt. Dazu erhalten die Teilnehmenden durch das EUSurvey tool automatisch nach Ende des Aufenthalts eine E-Mail mit den Log-in-Daten und dem Link zum Bericht. Der Bericht beinhaltet Fragen zur fachlichen und sprachlichen Entwicklung während des Praktikums, aber auch zur Abwicklung der administrativen Belange im Erasmus-Programm. Weiterhin muss durch ein Praktikumszeugnis/Traineeship Certificate der Nachweis über das abgeleistete Praktikum eingereicht werden. Außerdem ist nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest gefordert.
Weitere Informationen zu Erasmus-Aufenthalten für Studierende
Im Fokus von "Erasmus+ Green" steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen. Durch Bewusstseinsbildung sowie finanzielle Anreize soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Grünes Reisen im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts
Sie reisen grün, wenn Sie Ihre An- und Abreise zur Partnerhochschule oder zum Praktikumsort zu mehr als 50 % mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie dem Bus oder der Bahn, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Fahrgemeinschaften gestalten. Studierende erhalten dafür einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Euro. Zudem haben Sie die Möglichkeit, bis zu 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage gefördert zu bekommen.
Weitere Informationen und Möglichkeiten, Ihre Reise nachhaltig zu gestalten, finden Sie z.B. bei der studentischen Initiative Erasmus by train.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer attestierten chronischen Erkrankung, welche eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können eine Sonderförderung erhalten. Abhängig vom finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 250 € pro Monat gewährt werden oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten gewährt werden. In jedem Fall ist der Bedarf für die Sonderförderung bei der Bewerbung für einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 € beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. In jedem Fall ist der Bedarf für die Sonderförderung bei der Bewerbung für einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben.
BAföG-berechtigte Studierende können auch für den durch ERASMUS+ geförderten Auslandsaufenthalt BAföG erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Teilnehmende am Erasmus-Programm müssen über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Mit dem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäischen Kommission, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) noch die Einrichtung haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Aufenthalten (Studium, Praktikum) entstehen.
Bitte erkundigen Sie sich insbesondere hinsichtlich nachfolgender Versicherungen und schließen diese ggf. ab:
- Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).
Für alle Teilnehmenden am Erasmus-Programm (auch Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Förderung von Auslandsaufenthalten mit dem PROMOS Programm
Das Programm PROMOS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und durch den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) verwaltet. PROMOS ermöglicht es den deutschen Hochschulen eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität ihrer Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten.
Im Rahmen des PROMOS Programms können folgende Auslandsvorhaben gefördert werden:
- Studienaufenthalte von 1 bis 6 Monaten außerhalb des ERASMUS-Raums
- Praktika von 6 Wochen bis 6 Monaten außerhalb des ERASMUS-Raums
- Fachkurse (Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen) von bis zu 6 Wochen weltweit
- Studienreisen von bis zu 12 Tagen weltweit
- Wettbewerbsreisen von bis zu 12 Tagen weltweit.
Hier finden Sie die Ausschreibung des PROMOS Programms für das Jahr 2022.
Bitte reichen Sie zu den unten genannten Bewerbungsfristen die folgenden Unterlagen ein:
- Bewerbungsformular PROMOS
- Motivationsschreiben inklusive Beschreibung des Auslandsvorhabens und der Motivation dafür (max. 2 DIN A4 Seiten)
- Gutachten einer / eines Lehrenden hinsichtlich der bisher erbrachten Studienleistungen und des geplanten Auslandsvorhabens
- Bestätigung über die Zusage des Studienaufenthalts / des Praktikums / des Fachkurses
- Nachweis der benötigten Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat oder Formular „Sprachnachweis Selbsteinschätzung“)
Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Zielland. Im Rahmen der hochschulinternen Stipendienauswahl wird auch die Höhe des Stipendiums festgelegt, welche auch niedriger als die maximal mögliche Fördersumme sein kann.
Bewerbungsfristen für das Programmjahr 2022 sind:
- für Aufenthalte ab Januar 2022: 15.11.2021
- für Aufenthalte ab Juli 2022: 15.04.2022
Partnerschaften weltweit
Mit folgenden Hochschulen weltweit unterhält die HfM Dresden Kooperationsbeziehungen:
- Capital University/Conservatory of Music Columbus, USA
- Belmont University/School of Music Nashville, USA
- Universidade Federal da Bahía/Salvador, Brasilien
- Staatliches Konservatorium „N.A. Rimski-Korsakow“ St. Petersburg, Russland
Details zur Organisation von Studienaufenthalten an den Partnerhochschulen können Sie im International Office erfahren.