Studium und Praktikum im Ausland
Programme und Fördermöglichkeiten für Studierende der HfM Dresden
Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes
Wenn Sie Interesse daran haben, einen Teil Ihres Studiums im Ausland zu verbringen, sollten Sie möglichst frühzeitig - mindestens ein Jahr im Voraus - mit der Planung und Vorbereitung beginnen. Studium, Praktikum, Sommerkurs oder etwas ganz Anderes - Möglichkeiten gibt es viele. Informieren Sie sich auch über die Austauschprogramme und Projekte der HfM Dresden, wie z. B. das ERASMUS-Programm.
Wichtige Punkte sind dabei:
- Welche finanziellen Fördermöglichkeiten (Stipendien, BAföG, Studienkredit, Stiftungen) bestehen?
- Reichen meine Sprachkenntnisse und wie kann ich sie – falls nicht – verbessern? Muss ich eine Sprachprüfung ablegen, um meine Sprachkenntnisse für die Zusage zum Studium oder Praktikum nachzuweisen?
- Welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gibt es? Brauche ich ein Visum? Wenn ja, wie erfolgt die Beantragung?
- Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt? (z. B. Übersetzung von Zeugnissen, Beglaubigungen oder Gutachten)
- Welche Termine sind einzuhalten? (z. B. Bewerbungsfristen, Termin der Sprachprüfung, Fristen für Stipendien, Auslands-BAföG usw.)
- Welche Unterkunftsmöglichkeiten gibt es?
- Brauche ich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung?
- Welche reisemedizinischen Vorsorgemaßnahmen (Impfungen etc.) sind zu treffen und welche Medikamente muss ich mitnehmen (Arztbesuch)?
Vorbereitung eines Auslandsstudiums: Informationen über die Gasthochschule einholen:
- Wie ist das Studium aufgebaut? (Studienjahr, Semester / Trimester, Lehrveranstaltungen, Prüfungsformen usw.)
- Bestehen Zulassungsbeschränkungen für den gewünschten Studiengang bzw. ist vor Beginn des Studiums ein Eignungstest oder eine Aufnahmeprüfung abzulegen?
- Welche Bewerbungs- und Immatrikulationstermine bestehen?
- Ist vor Aufnahme des Studiums eine Sprachprüfung abzulegen? (Falls erforderlich: Termine, Prüfungsort, Anforderungen, Gültigkeitsdauer)
- Wie erfolgt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen?
- Sind an der Gasthochschule Studiengebühren zu zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Erasmus+ Studium an Partnerhochschulen
- zwei bis zwölf Monate dauernder Aufenthalt an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Akademische Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen durch die HfM Dresden
- Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
- reguläre Immatrikulation an der HfM Dresden
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die HfM Dresden eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
- Die Gasthochschule besitzt eine gültige Erasmus Hochschulcharta (ECHE)
- im Bachelor- bzw. Staatsexamens-Studium Abschluss des ersten Studienjahres zum Zeitpunkt des Erasmus-Aufenthalts
Die Bewerbung für einen Erasmus-Studienaufenthalt erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Bewerbung zur Teilnahme am Erasmus-Programm der HfM Dresden zu den entsprechenden hochschulinternen Bewerbungsfristen
2. Nach der Nominierung durch die HfM Dresden folgt die Bewerbung um einen Austauschplatz bei den gewünschten Partnerhochschulen.
Hier finden Sie die Übersicht unserer Partnerhochschulen:
Bewerbungen für Erasmus-Studienaufenthalte können bis zum 10.01.2025 eingereicht werden.
Ab dem Studienjahr 2025-26 wird die Bewerbung über unser Online-Portal EASY Mobility Online laufen. Ab November 2024 werden Sie dazu hier weitere Informationen finden.
Bewerbung an der Gasthochschule
Nach der Nominierung für einen Erasmus-Studienaufenthalt ist die Bewerbung bei den gewünschten Partnerhochschulen erforderlich. Bitte beachten Sie hier die Bewerbungsfristen und die geforderten Bewerbungsunterlagen, welche sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden.
Viele Musikhochschulen nutzen als Bewerbungsplattform Mobility Online. Hier müssen Sie zunächst eine Bewerbung als Studierende/r der HfM Dresden erstellen. Nach erfolgter Prüfung leitet das International Office der HfM Dresden Ihre Bewerbung an die Partnerhochschulen weiter.
Die Gasthochschule prüft nochmals die Eignung der Studierenden für ihr jeweiliges Studienprogramm. Die Nominierung durch die HfM ist also keine Garantie auf Zulassung an der Partnerhochschule.
Wenn Sie für Video- oder Audioaufnahmen das Tonstudio unserer Hochschule benötigen, kontaktieren Sie die Mitarbeiter bitte frühzeitig.
Learning Agreement for Studies
Das Learning Agreement ist das wichtigste Dokument für den Erasmus-Aufenthalt. Es enthält die Vereinbarung des Studienprogramms für den Erasmus-Aufenthalt sowie der Anerkennung Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen an der HfM Dresden. Es wird von den Studierenden, der HfM Dresden sowie der Partnerhochschule unterzeichnet und somit besteht für alle drei Parteien die Pflicht, alle im Learning Agreement getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.
Grant Agreement
Nach Zulassung durch die Partnerhochschule und Unterzeichnung des Learning Agreements erhalten Sie von der HfM Dresden die Fördervereinbarung (Grant Agreement), in der Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmende am Erasmus-Programm aufgeführt sind sowie die genaue Höhe und die Zahlungsmodalitäten des Stipendiums enthalten sind.
Online Language Support (OLS)
Alle Teilnehmenden des Erasmus-Programms sind verpflichtet, vor Antritt ihres Aufenthalts einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache an der Gasthochschule abzulegen. Darüber hinaus bietet die Plattform EU Academy die Möglichkeit, an beliebig vielen Sprachkursen online teilzunehmen und so die Sprachkenntnisse vor und während des Erasmus-Aufenthalts zu verbessern.
Auszahlung der Erasmus-Förderung
Die Auszahlung der 1. Rate der Erasmus-Förderung erfolgt in der Regel, sobald das Grant Agreement und das Learning Agreement unterzeichnet vorliegen und der Online-Sprachtest absolviert wurde. Die erste Rate beträgt 80% der Gesamtsumme der Förderung. Die 2. Rate der Förderung wird nach dem Ende des Aufenthalts ausgezahlt, wenn alle notwendigen Unterlagen und Berichte vollständig vorliegen.
Abschlussunterlagen und Abschlussbericht
Der Abschlussbericht zum Erasmus-Studienaufenthalt wird online ausgefüllt. Dazu erhalten die Teilnehmenden durch das EUSurvey tool automatisch nach Ende des Aufenthalts eine E-Mail mit den Log-in-Daten und dem Link zum Bericht. Der Bericht beinhaltet Fragen zur fachlichen und sprachlichen Entwicklung während des Studienaufenthalts, aber auch zur Abwicklung der administrativen Belange im Erasmus-Programm. Weiterhin sind das Transcript of Records der Gasthochschule (Übersicht über die erbrachten Studienleistungen) sowie ein Nachweis über die Aufenthaltsdauer einzureichen.
Für den Zeitraum des Auslandsstudiums ist ein Antrag auf Beurlaubung im Studierendensekretariat einzureichen. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.05. für das Wintersemester oder bis zum 30.11. für das Sommersemester zu stellen.
Gleichzeitig ist eine Rückmeldung für das darauffolgende Semester erforderlich, da die Studierenden auch während des Auslandsstudiums weiter immatrikuliert bleiben. Der Semesterbeitrag ist dann ohne den Anteil für das Semesterticket zu zahlen.
Erasmus+ Praktikum für Studierende und Graduierte
- Praktika sind möglich für Studierende sowie für Graduierte, unter der Voraussetzung, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums an der HfM Dresden stattfindet und vorab eine Bewerbung eingereicht wurde
- Die Dauer der Erasmus-Praktika beträgt mindestens 2, maximal 12 Monate
- Als Zielländer kommen alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien sowie die Türkei in Frage
- Erasmus-Praktikanten und Praktikantinnen erhalten eine Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes
- Der Praktikumsplatz wird durch die Teilnehmenden selbst organisiert, sie bewerben sich an der HfM Dresden nur um eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Erasmus-Programms
- Praktikumsplatzzusage in einer förderfähigen Einrichtung liegt vor
- Nicht förderfähig sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Die Bewerbung für ein Erasmus-Praktikum erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei der gewünschten Einrichtung
2. Bewerbung um eine Erasmus-Förderung an der HfM Dresden zu den entsprechenden hochschulinternen Bewerbungsfristen
In Ausnahmefällen ist die Bewerbung um eine Erasmus-Förderung auch ohne Praktikumsplatzzusage möglich.
Bewerbungen für Erasmus-Praktika können bis zum 10.01.2025 eingereicht werden. Später eingereichte Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung mit folgenden Dokumenten ein:
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Empfehlungsschreiben des / der Hauptfachlehrenden (Einschätzung der künstlerischen Leistungen und persönlichen Eignung für ein Auslandspraktikum)
- aktuelle Notenübersicht
- Zusage der Praktikumseinrichtung (auch formlos, z.B. per E-Mail)
- Einverständniserklärung nach DS-GVO
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise zur Datenerhebung und -verarbeitung.
Learning Agreement for Training
Das Learning Agreement bildet die Grundlage für das Erasmus-Praktikum. Es muss von den Studierenden und der Praktikumseinrichtung vor Beginn des Praktikums abgeschlossen werden. Grundsätzlich regelt das Learning Agreement den Inhalt des Praktikums und die Verantwortlichkeiten. Wichtig sind hier auch die Fragen zur Versicherung während des Praktikums, diese sollten Sie unbedingt mit der Praktikumseinrichtung klären und falls notwendig, entsprechende Versicherungen abschließen.
Grant Agreement
Das sogenannte Grant Agreement ist der Stipendienvertrag, welcher die Höhe der Erasmus-Förderung, die Zahlungsmodalitäten sowie die Rechte und Pflichten für Teilnehmende im Erasmus-Programm regelt.
Online Language Support (OLS)
Alle Teilnehmenden des Erasmus-Programms sind verpflichtet, vor Antritt ihres Aufenthalts einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache an der Gasthochschule abzulegen. Darüber hinaus bietet die Plattform EU Academy die Möglichkeit, an beliebig vielen Sprachkursen online teilzunehmen und so die Sprachkenntnisse vor und während des Erasmus-Aufenthalts zu verbessern.
Auszahlung der Erasmus-Förderung
Die Auszahlung der 1. Rate der Erasmus-Förderung erfolgt in der Regel, sobald das Grant Agreement und das Learning Agreement unterzeichnet vorliegen und der Online-Sprachtest absolviert wurde. Die erste Rate beträgt 80% der Gesamtsumme der Förderung. Die 2. Rate der Förderung wird nach dem Ende des Aufenthalts ausgezahlt, wenn alle notwendigen Unterlagen und Berichte vollständig vorliegen.
Abschlussunterlagen und Abschlussbericht
Der Abschlussbericht zum Erasmus-Praktikum wird online ausgefüllt. Dazu erhalten die Teilnehmenden durch das EUSurvey tool automatisch nach Ende des Aufenthalts eine E-Mail mit den Log-in-Daten und dem Link zum Bericht. Der Bericht beinhaltet Fragen zur fachlichen und sprachlichen Entwicklung während des Praktikums, aber auch zur Abwicklung der administrativen Belange im Erasmus-Programm. Weiterhin muss durch ein Praktikumszeugnis/Traineeship Certificate der Nachweis über das abgeleistete Praktikum eingereicht werden. Außerdem ist nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest gefordert.
Weitere Informationen zu Erasmus-Aufenthalten für Studierende
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und ist in drei verschiedene Ländergruppen unterteilt.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit der Zusage der Erasmus+ Förderung auch die genaue Höhe der Förderung für Ihren Aufenthalt mitgeteilt bekommen. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Anzahl der Studierenden, die eine Zusage für einen Erasmus-Aufenthalt erhalten haben.
Förderraten für Erasmus-Studienaufenthalte ab dem Wintersemester 2024/25:
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten):
Länder: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage): 600,00 Euro
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):
Länder: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage): 540,00 Euro
Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten):
Länder: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Erasmus-Förderrate pro Monat (30 Tage): 540,00 Euro
Für Erasmus-Praktika wird jeweils ein Aufstockungsbetrag von 150,00 Euro pro Monat zusätzlich zur Basis-Rate gezahlt.
Inklusion und Diversität – das sind übergreifende Prioritäten der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge sowie Realkostenförderung. Seit dem Wintersemester 2022/2023 können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende einen Aufstockungsbetrag erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.
Die Kriterien zur Förderfähigkeit finden Sie hier:
Infoblatt "Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen"
Die finanzielle Zusatzförderung wird über eine ehrenwörtliche Erklärung beantragt und bestätigt, welche Sie vor Beginn Ihres Erasmus-Aufenthalts im International Office (Deadline jeweils der 31.05. jeden Jahres) einreichen müssen:
Ehrenwörtliche Erklärung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Im Fokus von "Erasmus+ Green" steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen. Durch Bewusstseinsbildung sowie finanzielle Anreize soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Grünes Reisen im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts
Sie reisen grün, wenn Sie Ihre An- und Abreise zur Partnerhochschule oder zum Praktikumsort zu mehr als 50 % mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie dem Bus oder der Bahn, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Fahrgemeinschaften gestalten. Studierende erhalten dafür bei Bedarf bis zu 6 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage im Rahmen ihrer Erasmus-Förderung.
Die Förderung der Reisetage für Grünen Reisen wird über eine ehrenwörtliche Erklärung beantragt, welche Sie vor Beginn Ihres Erasmus-Aufenthalts im International Office (Deadline jeweils der 31.05. jeden Jahres) einreichen müssen (siehe Dokument unten).
Weitere Informationen und Möglichkeiten, Ihre Reise nachhaltig zu gestalten, finden Sie z.B. bei der studentischen Initiative Erasmus by train.
Förderung von Reisetagen für nicht umweltfreundliches Reisen
Auch wenn Sie Ihre An- und Abreise zum Erasmus-Aufenthalt nicht umweltfreundlich gestalten können, ist die Förderung von bis zu zwei Reisetagen möglich. Auch dies muss mit einer ehrenwörtlichen Erklärung beim International Office beantragt werden (Deadline jeweils 31.05. jeden Jahres).
Ehrenwörtliche Erkärung zu Reisetagen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer attestierten chronischen Erkrankung, welche eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können eine Sonderförderung erhalten. Abhängig vom finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 250 € pro Monat gewährt werden oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten gewährt werden. In jedem Fall ist der Bedarf für die Sonderförderung bei der Bewerbung für einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 € beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. In jedem Fall ist der Bedarf für die Sonderförderung bei der Bewerbung für einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben.
BAföG-berechtigte Studierende können auch für den durch ERASMUS+ geförderten Auslandsaufenthalt BAföG erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Teilnehmende am Erasmus-Programm müssen über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Mit dem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäischen Kommission, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) noch die Einrichtung haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Aufenthalten (Studium, Praktikum) entstehen.
Bitte erkundigen Sie sich insbesondere hinsichtlich nachfolgender Versicherungen und schließen diese ggf. ab:
- Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).
Für alle Teilnehmenden am Erasmus-Programm (auch Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Förderung von Auslandsaufenthalten mit dem PROMOS Programm
Das Programm PROMOS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und durch den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) verwaltet. PROMOS ermöglicht es den deutschen Hochschulen eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität ihrer Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten.
Im Rahmen des PROMOS Programms können folgende Auslandsvorhaben gefördert werden:
- Studienaufenthalte von 1 bis 6 Monaten außerhalb des ERASMUS-Raums
- Praktika von 6 Wochen bis 6 Monaten außerhalb des ERASMUS-Raums
- Fachkurse (z.B. Meisterkurse, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen) von bis zu 6 Wochen weltweit
- Studienreisen von bis zu 12 Tagen weltweit
- Wettbewerbsreisen von bis zu 12 Tagen weltweit.
Hier finden Sie die Ausschreibung des PROMOS Programms für das Jahr 2025.
Bitte reichen Sie zu den unten genannten Bewerbungsfristen die folgenden Unterlagen ein:
- Bewerbungsformular PROMOS
- Motivationsschreiben inklusive Beschreibung des Auslandsvorhabens und der Motivation dafür (max. 2 DIN A4 Seiten)
- Gutachten einer / eines Lehrenden hinsichtlich der bisher erbrachten Studienleistungen und des geplanten Auslandsvorhabens
- Bestätigung über die Zusage des Studienaufenthalts / des Praktikums / des Fachkurses
- Nachweis der benötigten Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat oder Formular „Sprachnachweis Selbsteinschätzung“)
- Einverständniserklärung nach DS-GVO
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise zur Datenerhebung und -verarbeitung im PROMOS-Programm.
Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Zielland. Im Rahmen der hochschulinternen Stipendienauswahl wird auch die Höhe des Stipendiums festgelegt, welche auch niedriger als die maximal mögliche Fördersumme sein kann.
PROMOS-Stipendium Fördersätze 2025
Bewerbungsfristen für das Programmjahr 2025 sind:
- für Aufenthalte ab Januar 2025: 15.11.2024
- für Aufenthalte ab Juli 2025: 15.04.2025
Partnerschaften weltweit
Mit folgenden Hochschulen weltweit unterhält die HfM Dresden Kooperationsbeziehungen:
- Capital University/Conservatory of Music Columbus, USA
- Belmont University/School of Music Nashville, USA
- Universidade Federal da Bahía/Salvador, Brasilien
Die Bewerbung für einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule außerhalb Europas erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Bewerbung zur Teilnahme am Austauschprogramm der HfM Dresden zu den entsprechenden hochschulinternen Bewerbungsfristen
2. Nach der Nominierung durch die HfM Dresden folgt die Bewerbung um einen Austauschplatz bei den gewünschten Partnerhochschulen.
Bewerbungen für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen können bis zum 10.01.2025 eingereicht werden.
Ab dem Studienjahr 2025-26 wird die Bewerbung über unser Online-Portal EASY Mobility Online laufen. Ab November 2024 werden Sie dazu hier weitere Informationen finden.