Öffnungszeiten
Im Semester
Montag
13:00 – 14:30
und nach Vereinbarung
Dienstag
9:30 – 12:00
13:00 – 14:30
Mittwoch
Nach Vereinbarung
Donnerstag
9:30 – 12:00
13:00 – 14:30
Freitag
Nach Vereinbarung
Semesterferien
Montag
Nach Vereinbarung
Dienstag
09:30 – 12:00
Mittwoch
Nach Vereinbarung
Donnerstag
09:30 – 12:00
Freitag
Nach Vereinbarung
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Studierendenportal
Im Studierendenportal haben Sie die Möglichkeit, die Immatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung nach § 9 BAföG herunterzuladen. Ebenso sind Änderungen Ihres Nachnamens oder Ihrer Staatsangehörigkeit einfach über das Portal möglich. Die Funktionen innerhalb des Portals werden zukünftig noch erweitert.
Semesterticket
Das Semesterticket wird ab dem Sommersemester 2024 als digitales Ticket über die App RIDE angeboten.
Das Deutschlandsemesterticket
- gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument,
- ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Personen,
- gestattet keine Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden.
Zeitliche Gültigkeit
Das Semesterticket gilt:
- im Wintersemester vom 01.09. bis 28./29.02.,
- im Sommersemester vom 01.03. bis 31.08..
Digitales Ticket
Das Semesterticket wird digital zum Abruf auf einem mobilen Endgerät bereitgestellt (siehe Link unten). Das Ticket kann in der Google/Apple Wallet oder einer alternativen Wallet-App gespeichert werden.
Geltungsbereich
Das Semesterticket gilt im Geltungsbereich gemäß der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets. Zusammengefasst ist das Ticket deutschlandweit gültig für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also für:
- Nahverkehrszüge (RegionalExpress, RegionalBahn oder S-Bahn) in der 2. Klasse
- Straßenbahnen
- U-Bahnen
- Stadt- und Regionalbusse und
- die meisten Fähren.
Das Ticket gilt in der Regel nicht für Fernverkehrszüge (ICE, IC, EC) und für die meisten Sonderverkehrsmittel. Ausnahmen sind den Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets zu entnehmen.
Zur Mitnahme von Fahrrad oder Hund muss ein zusätzliches Ticket gelöst werden!
Alternativ kann innerhalb des Geltungsbereichs des VVO auch ein Abo "Deutschlandticket Plus Mitnahme" für 10 € monatlich abgeschlossen werden, das auch - zu ausgewählten Tageszeiten - zur Mitnahme einer zusätzlichen Person berechtigt.
Weitere Informationen sind der Website des VVO zu entnehmen.
Mit dem Semesterticket ist ebenfalls die Nutzung von MOBIbike in Dresden und fast allen anderen deutschen nextbike-Städten möglich. Davon ausgenommen sind Bremen, Nürnberg, Usedom, Kiel und München.
Pro Ausleihe sind die ersten 30 Minuten kostenlos. Für jede weitere halbe Stunde ist 1 € zu zahlen bis zu einem Höchstbetrag pro Tag von 15 €.
Weitere Informationen zur Nutzung und Registrierung sind auf der Website von MOBIbike zu finden.
Die Erstellung eines Accounts erfolgt in der nextbike-App oder auf der Website. Bei der Registrierung müssen die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer angegeben werden und anschließend auf "zahlungspflichtig bestellen" geklickt werden.
Nach der Registrierung kann unter "Mein Konto > Partner" die Verknüpfung mit dem Semesterticket der HfM Dresden über den Hochschul-Login hergestellt werden.
Informationen zu...
Tagesaktuelle Buchungen
Übe- und Unterrichtsräume können tagesaktuell und jeweils für die laufende Woche zum Üben und für Einzel- und Ensembleunterricht an der Pforte gebucht werden. Dazu benötigen Sie Ihren Studentenausweis, auf den der Raum elektronisch gebucht wird und mit dem Sie das Zimmer auf- und zuschließen.
Raumbuchungen für die darauffolgende Woche und weiter im Voraus
Längerfristige Buchungsanfragen für das aktuelle Studienjahr richten Sie bitte für Probebühne, Kleiner Saal, Konzertsaal, W 3.08, W 2.10 an:
Anke Schurath
Buchungen für das darauffolgende Studienjahr
Für langfristige Projektanfragen im Konzertsaal wenden Sie sich an
Studierende müssen sich für Module anmelden, dies gilt insbesondere für alle Wahlpflichtmodule. Die Anmeldung erfolgt beim Studierendensekretariat (Dezernat I) der Hochschule. Die entsprechenden Fristen werden im Rahmenzeitplan veröffentlicht. Zu beachten ist dabei, dass die Anmeldung zum Modul gleichzeitig die Anmeldung zur Modulprüfung ist. Eine spätere Abmeldung von dieser Modulprüfung ist jedoch bis zu zwei Wochen vor dem Prüfungszeitraum möglich, ein längerer Unterrichtsanspruch im Einzel- und Gruppenunterricht ergibt sich dadurch jedoch nicht. Auch verfallen mit der Prüfungsabmeldung alle bereits im jeweiligen Modul erbrachten Prüfungsleistungen.
Sollten Sie eine Notenübersicht oder eine ähnliche Bescheinigung benötigen, fragen Sie dies bitte vorab per E-Mail an. Unter Umständen kann die Ausstellung der Bescheinigungen mehrere Tage dauern. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihren terminlichen Planungen.
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden der Hochschule für Musik Dresden führt die Rektoratssekretärin (Raum W 2.31) durch. Dies ist zu den Öffnungszeiten der Kasse möglich. Die Gebühren finden Sie in der Gebührenordnung.
Semesterbeitrag
Alle Studierenden müssen einen Semesterbeitrag von 294,28 € (Stand Sommersemester 2025) entrichten.
Studiengebühren
Zusätzlich zum Semesterbeitrag können für ein Studium Studiengebühren anfallen.
Bitte schauen Sie hierfür in die Gebührenordnung unter §5
Hier können Sie sich über Stipendienprogramme informieren
BAföG muss beim Studentenwerk beantragt werden. Den Ersatz für das Formblatt 2 erhalten Sie im Studierendensekretariat. Die in höheren Fachsemestern erforderliche Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) reichen Sie bitte unter Angabe des Fachsemesters im Studierendensekretariat ein. Nach Bearbeitung wird dieses an den Studiendekan zur Unterschrift weitergeleitet. Danach können Sie die Bescheinigung wieder im Studierendensekretariat abholen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Abgabefristen. Damit ein ordnungsgemäßer Studienablauf bestätigt werden kann, müssen sich BAföG-Empfänger grundsätzlich an die empfohlenen Studienablaufpläne halten und die Modulprüfungen rechtzeitig ablegen.
Zensuren erfahren Sie vom jeweiligen Dozenten bzw. Prüfer. Zensurenlisten (sofern aushangfähig) werden an der Tafel im Gang des 1. Obergeschosses/Altbau gegenüber dem Rektorat ausgehängt.
Eine Liste der Prüfungskommissionen finden Sie im Loginbereich zum Herunterladen.
Nachweis für unterrichtsbegleitende Prüfungen
Unterrichtsbegleitende Prüfungen wie in den Gruppenunterrichten Alte/Neue Musik, in Wahlpflichtmodulen oder in bestimmten Pflichtmodulen lassen Sie sich mittels Testatnachweis nach Abschluss der Veranstaltung vom Modulverantwortlichen bzw. dem Dozenten bestätigen.
Achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben (insbesondere des Modulcodes). Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Nachweise werfen Sie in den Briefkasten des Studierendensekretariats (neben dem Zimmer G 3.01) ein.
Testatnachweis für unterrichtsbegleitende Prüfungsleistungen Download PDF
Bachelor- und Masterarbeiten
Zuständig für die Bachelor- und Masterarbeiten und alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen ist die Abschlussarbeitskommission. Die Abschlussarbeitskommission ist u.a. zuständig für die Annahme und Bestätigung der Themen der Bachelor- bzw. Masterarbeit. Studierende müssen sich fristgemäß mit einem Themenvorschlag für ihre Abschlussarbeit anmelden. Die Anmeldung erfolgt über den Vorsitzenden der Abschlussarbeitskommission, die Fristen enden jeweils zum Beginn des Semesters und sind im Rahmenzeitplan bekannt gegeben.
Wissenschaftliche Abschlussarbeit
Nachteilsausgleich
Sollten Sie mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung studieren, schwanger sein, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können Sie Nachteile, die Ihnen möglicherweise entstehen, ausgleichen. In der Handreichung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Sie erfahren, was unter Nachteilsausgleich zu verstehen ist, auf welchen rechtlichen Grundlagen er fußt, wann Sie Anspruch auf Nachteilsausgleich haben und wie Sie ihn beantragen können. Zudem bekommen Sie einen Überblick über Anlaufstellen und Ansprechpartner für den Fall, dass Sie Nachteilsausgleich benötigen.
Studienbewerbung
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die allgemeine Hochschulreife – bei außergewöhnlichen musikalischen Fähigkeiten der Abschluss der 10. Klasse (gilt nicht für die Studiengänge Lehramt und Instrumental- und Gesangspädagogik) und eine umfassende musikalische Vorbildung. In einer Aufnahmeprüfung müssen Sie Ihre Eignung für ein Musikstudium nachweisen. Die Aufnahme des Studiums erfolgt für Studienanfänger nur für das Wintersemester. Bewerber für ein Masterstudium, für ein Studium in der künstlerischen Meisterklasse sowie Hochschulwechsler können ihr Studium auch im Sommersemester aufnehmen. Den Antrag zur Aufnahme des Studiums reichen Sie für das Wintersemester bis spätestens zum 31.03. des laufenden Jahres und für das Sommersemester bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres online über www.hfmdd.de ein. Unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen werden zurückgewiesen. Einen Anspruch auf eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung haben Sie in diesen Fällen nicht.
Zulassung
Ein Zulassungsverfahren findet für ein Erststudium (Bachelor bzw. Hochschulwechsler), ein Masterstudium, ein Meisterklassenstudium, ein Zweitstudium, einen Hochschulwechsel, einen Studiengang- oder Hauptfachwechsel, für ein Wahl- bzw. Zweitfach sowie für ein künstlerisches Zusatzfach statt. Die Zulassung für die genannten Studiengänge bzw. Fächer kann nur nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung ausgesprochen werden. Über die Zulassung entscheidet nach Beratung der Zulassungskommission das Rektoratskollegium.
Immatrikulation
Als StudienbewerberInnen werden Sie mit der Immatrikulation Studierende und somit Mitglieder der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. Die Immatrikulation erfolgt zu dem im Zulassungsbescheid angegebenen Termin.
Einschreibung/ Rückmeldung
Wenn Sie ein Studium an der Hochschule beginnen oder fortsetzen wollen, müssen Sie sich in der vorgegebenen Frist und Form einschreiben. Die entsprechenden Fristen sind im Rahmenzeitplan enthalten. Wenn Sie sich aus einem zwingenden Grund nicht fristgemäß einschreiben können, muss ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung einer verspäteten Einschreibung an das Dezernat I (Studierendensekretariat: studsek@hfmdd.de ) gestellt werden.
Zur Rückmeldung ist der Semesterbeitrag zu zahlen. Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Gebühr von 25,00 EUR fällig. Die Rückmeldung ist nur durch Überweisung des Semesterbeitrags möglich. Alle Studierenden erhalten dafür zu Beginn des Rückmeldezeitraums eine Information per E-Mail durch das Studierendensekretariat.
Bei Inanspruchnahme der Nachfrist bzw. verspäteter Rückmeldung erhebt die Hochschule Säumnisgebühren. Sofern eine Rückmeldung auch im Rahmen der Nachfrist nicht erfolgt, werden Sie exmatrikuliert.
Exmatrikulation
Haben Sie Ihr Studium erfolgreich beendet, werden Sie in der Regel zum Semesterende exmatrikuliert. Wenn Sie Ihr Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten, beantragen Sie vor Beginn des neuen Semesters Ihre Exmatrikulation (schriftlich und formlos).
Der Laufzettel ist bei Abholung des Zeugnisses/der Exmatrikulation vorzulegen. Die Exmatrikulation kann ferner ausgesprochen werden, wenn die Rückmeldung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Mit der Exmatrikulation erlischt die Zugehörigkeit zur Hochschule.
Wenn Sie Ihr Studiuman einer anderen Hochschule fortsetzen möchten, beantragen Sie Ihre Exmatikulatin (schriftlich und formlos) vor bzw. während des Rückmeldezeitraums.
Studiengangwechsel
Für den Studiengangwechsel, für die Belegung eines Wahlpflichtmoduls mit Aufnahmeprüfung sowie für ein instrumentales oder vokales Zusatzfach bzw. Modul müssen Sie sich zur Aufnahmeprüfung bis zum 31.03. bzw. 31.10. eines jeden Jahres anmelden.
Studienbefreiung
Wenn Sie am Unterricht in einzelnen Fächern vorübergehend nicht teilnehmen können, ohne eine Beurlaubung für das ganze Semester beantragt zu haben, sind Sie verpflichtet, einen Antrag auf Studienbefreiung beim Studiendekan bzw. Modulverantwortlichen zu stellen. Ihren Antrag müssen Sie begründen.
Regelstudienzeit
Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs. Nur dann ist die Studierbarkeit (das Belegen der Unterrichtseinheiten ohne Überschneidungen) gewährleistet.
Sie können auf Antrag aus wichtigem Grund in der Regel eine Beurlaubung bis zu zwei Semestern gewährt bekommen. Anträge auf Beurlaubung stellen Sie bitte unter Angabe des Grundes bis zum 31.05./01.12. auf dem dafür vorgesehenen Formular. Eine rückwirkende Beurlaubung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn Sie beabsichtigen, eine Beurlaubung wegen eines Auslandsstudiums zu beantragen, ist der Urlaubsantrag spätestens bis zum Ende des jeweils vorangehenden Studienjahres zu stellen. Studienaufenthalte im Ausland können als Fachsemester angerechnet werden.
Die Beurlaubung wird durch schriftlichen Bescheid an den Antragsteller wirksam. Die Pflicht zur Rückmeldung bleibt bestehen; dies gilt auch für die Rückmeldung, die während der Urlaubssemester vorzunehmen ist. Urlaubssemester werden nicht auf die Studienzeit angerechnet. Wenn Sie eine Beurlaubung erhalten, können Sie wählen, ob Sie das Semesterticket nutzen möchten oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin Semestergebühren fällig werden:
Beurlaubte mit Semesterticket zahlen die reguläre Semestergebühr.
Beurlaubte ohne Semesterticket: 97,50 EUR
Die Studiengebühren müssen für ein Urlaubssemester nicht gezahlt werden.
Jedes Modul ist mit einer festgelegten Zahl an Credits ausgewiesen, die den durchschnittlichen Arbeitsaufwand beschreibt, den Absolventen des jeweiligen Moduls erbringen müssen. Ein Credit steht dabei für 30 Arbeitsstunden – diese Zahl umfasst die Zeit im Unterricht, die Übezeit sowie Prüfungsvorbereitungen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Moduls, also mit dem Bestehen der Modulprüfung, erhält der Student die für das Modul festgelegten Credits. Insgesamt sind für einen erfolgreichen Bachelorabschluss im künstlerischen Bachelorstudiengang 240 Credits, im Master i. d. R. 120 Credits nötig. Damit diese Creditanzahl erreicht wird, sind die empfohlenen Studienablaufpläne so konzipiert, dass bei Belegung aller Pflicht- und Wahlpflichtmodule die nötige Creditanzahl erzielt wird.
Studierendenausweis
Der Studierendenausweis der HfM Dresden ist eine Chipkarte und dient als Bibliotheksausweis (Strichcode und Bibliotheksnummer auf der Vorderseite) sowie als Berechtigungsnachweis und Schlüssel für die Nutzung der Übezimmer. Sollten Sie den Studierendenausweis verlieren oder beschädigen, können Sie einen neuen Ausweis in der Zeit von 09:30 bis 11:00 im Rahmen der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats beantragen. Die Kosten hierfür betragen 15,00 Euro (nur Barzahlung möglich).
Kopierkarte
Eine Kopierkarte von Acribit erhalten Sie im Kopierraum gegenüber der Pforte am Aufladeautomaten. (www.acribit-copyshop.de/)
Studienablaufplan
Durch die Einhaltung des Studienablaufplans stellen Sie sicher, dass alle für den Abschluss erforderlichen Modulprüfungen rechtzeitig abgelegt werden. Dies ist unter anderem deshalb wichtig, da z. B. für BAföG-Zahlungen ein regelmäßiger Nachweis der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen notwendig ist. Darüber hinaus ist für das Belegen einzelner Module der erfolgreiche Abschluss bestimmter Module aus den vorangegangenen Studienjahren erforderlich.
Natürlich ist es nicht jedem Studierenden immer möglich, genau „nach Plan“ zu studieren.
Besondere Regelungen gelten für ein Studium während Schwangerschaft und Elternzeit oder im Krankheitsfall.
Wenn eine Modulprüfung nicht bestanden wurde bzw. nicht rechtzeitig abgelegt werden konnte, bedeutet dies i. d. R. nicht, dass Sie nicht mehr weiterstudieren dürfen. Sie haben bis zu einem Jahr Zeit, um die erforderliche Prüfungsleistung nachzuholen. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester gilt die Abschlussprüfung als erstmals nicht bestanden.
Die Studienablaufpläne sind Bestandteile der Studien- und Prüfungsordnungen und auf der Website der HfM Dresden unter dem Punkt Studium sowie auf den Seiten der einzelnen Fachrichtungen veröffentlicht.
Module
Alle Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengänge an der HfM Dresden sind in Module gegliedert. Module umfassen thematisch aufeinander bezogene Lehrveranstaltungen und vermitteln ein gemeinsames Qualifikationsziel. An der HfM Dresden dauern Module in der Regel ein Studienjahr.
Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab. Die Modulprüfung kann dabei aus einer Prüfungsleistung bestehen, sich ggf. aber auch aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzen. Die Modulprüfungen in ihrer Gesamtheit führen zum Hochschulabschluss.
Eine Auflistung aller Module der jeweiligen Studiengänge sowie Angaben zu den Modulprüfungen finden Sie in den Modulbeschreibungen. Diese sind Bestandteile der Studien- und Prüfungsordnungen und auf der Website der HfM Dresden unter dem Punkt Studium sowie auf den Seiten der einzelnen Fachrichtungen veröffentlicht.
Jede Änderung Ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Namensänderung) ist umgehend im Studierendensekretariat und in der Hochschulbibliothek zu melden, auch der Verlust des Studierendenausweises. Krankmeldungen müssen innerhalb von drei Tagen im Studierendensekretariat vorliegen. Bei Ihren Lehrenden melden Sie sich bitte persönlich ab.
Ansprechpersonen
Jessica Gründel
Dezernentin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
Erasmus-Koordinatorin
Telefon: | |
Raum G 3.07
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Ute Fischer
Kelly Jensch
Mitarbeiterin Studierendensekretariat
Campusmanagement
Telefon: | |
Raum G 3.03
Claudia Konrad
Mitarbeiterin Studienangelegenheiten
International Office
Telefon: | |
Raum G 3.08
Die Beratung zu Fragen rund um das Studienfach übernehmen die jeweiligen Studiendekane der Fachrichtung. Termine erhält man in den Fakultätssekretariaten.