Aufnahmeprüfung
Zugangsvoraussetzung:
Allgemeine Hochschulreife
Sprachanforderungen:
Zur Bewerbung: Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Zur Immatrikulation: Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, müssen zum Ende des ersten Studiensemesters ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorlegen, um das Studium fortsetzen zu können.
Hauptfach:
Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem schriftlichen (3-stündige Klausur) und einem mündlichen Teil.
Schriftlich:
- Kontrapunktischer Instrumentalsatz (z. B.Kanon, Inventionsbeginn, Triosonatensatz zu einem gegebenen Generalbass)
- Fortsetzung eines gegebenen Anfangs
- Romantischer Chorsatz
- Analyse eines gegebenen Musikstücks
Mündlich (20 Minuten):
- Höraufgaben
- Klavierpraktische Übungen
- Fragen aus den musiktheoretischen Teildisziplinen
- Klavier:
Werke aus drei Stilrichtungen
Auswendigspiel erwünscht