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Lehre, Forschung und Weiterbildung im Ausland

Programme und Fördermöglichkeiten für Beschäftigte der HfM Dresden

Erasmus+ fördert Gastdozenturen und Master Classes an Partnerhochschulen im Ausland. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten im Erasmus+ Programm. 

Für Fragen zum Thema und zur Planung eines Aufenthalts nehmen Sie gern Kontakt mit dem International Office auf.

 

Wer kann gefördert werden?

  • Professoren und Professorinnen
  • künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Was kann gefördert werden?

  • Die Mindestaufenthaltsdauer der Gastlehre / Master Class beträgt zwei Tage und erfordert ein Deputat von mindestens 8 Stunden.
  • Die Gastlehre / Master Class ist an einer Erasmus-Partnerhochschule zu absolvieren. Im Idealfall haben Sie bereits Kontakt zur Partnerhochschule oder einer Lehrperson, mit welcher Sie einen gegenseitigen Austausch organisieren können. Bei Bedarf können auch Verträge mit neuen Partnerhochschulen abgeschlossen werden.

Wie erfolgt die Förderung?

  • Im Rahmen von Erasmus+ erhält man finanzielle Zuschüsse für den Aufenthalt und die Reisekosten. Diese orientieren sich an den Lebenshaltungskosten der Zielländer bzw. der Reisedistanz. Honorarzahlungen sind nicht vorgesehen.
  • Die Förderung wird pauschal vor Antritt der Reise ausgezahlt. Eine Abrechnung ist nicht erforderlich.

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

  • Anträge sind laufend möglich, müssen jedoch mindestens 2 Monate vor Beginn der Reise gestellt werden (vorbehaltlich der vorhandenen finanziellen Mittel)
  • Senden Sie uns eine Einladung der Partnerhochschule oder kontaktieren Sie uns bei der Suche nach einer geeigneten Gasthochschule

Als aufnehmende Einrichtungen kommen alle Erasmus-Partnerhochschulen der HfM Dresden in Frage:

Erasmus-Partnerhochschulen

Das Erasmus+ Programm ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

 

Rahmenbedingungen: 

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden (z. B. Sprachkursanbieter).

 

Dauer: 

Die Aufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. Im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

 

Die Weiterbildung kann z. B. in folgenden Formaten stattfinden:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines ERASMUS-Aufenthaltes:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Hospitationen sowie Job Shadowing können vor allem an den Erasmus-Partnerhochschulen der HfM Dresden angeboten werden. Bei Interesse wenden Sie sich gern an das International Office für weitere Informationen.

Erasmus-Partnerhochschulen

Von Lehrenden organisierte Studien- oder Wettbewerbsreisen von Studierenden ins Ausland können weltweit mit dem PROMOS-Programm gefördert werden. Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Aufenthaltspauschale für die Teilnehmenden inklusive maximal eines begleitenden Lehrenden.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen hochschulinternen Ausschreibung des PROMOS Programms.

Die Förderung von deutschen und ausländischen Studierenden und Lehrenden ist durch die Teilnahme an verschiedenen DAAD-Programmen möglich. Eine Übersicht über die vom DAAD angebotenen Programme ist hier zu finden.

Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten, zu Projektanträgen oder zur Einreichung von Bewerbungen steht das International Office gern zur Verfügung.