Erforderliche Dokumente
Wir benötigen folgende Dokumente via Upload im Onlineportal:
- Ein Passbild (Fotografie des Gesichtes)
- Lebenslauf in tabellarischer Form, aktuell und lückenlos. Die Dauer von Schul- und Studienzeiten sind jeweils mit Monats- und Jahrangaben zu versehen.
- Video (wenn erforderlich). Bitte informieren Sie sich dazu in die Aufnahmebedingungen für Ihren Studiengang.
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie) z.B. Abitur bzw. ein Schulzeugnis, das erkennen lässt, dass der Erwerb des Abiturs unmittelbar bevorsteht oder Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen eines anderen Studienganges.
Ausnahme: Sollten Sie über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, ist eine Bewerbung und ggf. ein Studium dennoch möglich, wenn sich bei der Aufnahmeprüfung herausstellt, dass Sie besonders künstlerisch geeignet sind. Dies gilt nicht für Bewerber für lehramtsbezogene Studiengänge bzw. für Studiengänge der Instrumental- und Gesangspädagogik bzw. für Bewerber um ein Masterstudium: Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses (beglaubigte Kopie): z.B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen, bzw. wenn dieses noch nicht vorliegt, eine amtlich beglaubigte Übersicht der bisher erbrachten und der noch zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen - Erklärung ob der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen deutschen Musikhochschule eingeschrieben ist
- Prüfungsprogramm für die Aufnahmeprüfung (Hauptfach und gegebenenfalls Nebenfächer (Klavier, Gesang, Bühnensprechen, etc.))
- Nachweis der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 Euro (Kontoauszug oder Bankbestätigung, ein Überweisungsträger ohne Bankbestätigung ist nicht ausreichend)
- Immatrikulationsbescheinigung, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist
Alle offiziellen Dokumente, Zeugnisse und Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen in einer beglaubigten deutschen oder englischen Fassung eingereicht werden.
Für Bewerber, die ihr Abitur oder bisherigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung abgelegt haben:
- Den Sprachnachweis über die Deutschkenntnisse
Für Bewerber, die vorher an einer anderen Hochschule studiert haben:
- Eine Bescheinigung über die dortige Studienzeit und Nachweise über bereits abgelegte Teil- und Abschlussprüfungen (bei ausländischen Zeugnissen in beglaubigter Übersetzung)
- Ein etwaiges Abschlusszeugnis (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen)
Bei Minderjährigen:
- Die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters zum Studium (formloses Schreiben mit Unterschrift(en) der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters)
Zusätzlich von Bewerbern im zweiten musikalischen Fach Kirchenmusik:
- Eine Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung einer Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland angehört und ein Zeugnis des zuständigen Pfarrers und des zuständigen hauptamtlichen Kirchenmusikers zur kirchenmusikalischen Mitarbeit in der Gemeinde und zur Eignung für den kirchenmusikalischen Beruf
Hinweis für Bewerber für die lehramtsbezogenen Studiengänge:
- Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist keine Voraussetzung für die Aufnahme eines lehramtsbezogenen Studiengangs und muss deshalb nicht der Bewerbung beigelegt werden. Bewerber sollten sich allerdings bewusst sein, dass der Lehrerberuf mit hohen stimmlichen Anforderungen einhergeht. Für die Planung des Berufswegs und zur Einschätzung der eigenen stimmlichen Leistungsfähigkeit wird deshalb die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens vor Studienbeginn empfohlen. Durch ein solches Gutachten können stimmliche Probleme rechtzeitig erkannt und ggf. therapiert werden.
Zusätzlich für Bewerber der Kompositionsstudiengänge:
- Kompositorische Arbeiten (Upload über das Onlineportal)
Zusätzlich für Bewerber der weiterbildenden Masterstudiengänge:
- Nachweis einer den Studieninhalten entsprechenden berufspraktischen Erfahrung von insgesamt i.d.R. einem Jahr (z. B. Arbeitsvertrag)
Zusätzlich für Bewerber der Meisterklasse:
- Gutachten von zwei ausgewiesenen Künstlerpersönlichkeiten
- Prüfungsprogramm
Bei einer Bewerbung für die Meisterklasse ist der Korrepetitor für die Aufnahmeprüfung vom Prüfling mitzubringen.
Bei unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichten Bewerbungen besteht kein Rechtsanspruch auf Bearbeitung.
Aufnahmebedingungen und Sprachanforderungen
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die allgemeine Hochschulreife sowie eine umfassende musikalische Vorbildung. Es gibt keine Altersbegrenzung.
In einer Aufnahmeprüfung muss der Bewerber seine Eignung für ein Musikstudium nachweisen. Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer Prüfung im Hauptfach, sowie ggf. Prüfungen in Klavier, Musiktheorie und Gehörbildung. Eine Zulassung zum Studium kann für alle Studiengänge nur nach der bestandenen Aufnahmeprüfung ausgesprochen werden.
Falls für die Bewerber/innen der Schulmusikstudiengänge sowie der klassischen künstlerischen Bachelorstudiengänge ein Vorbereitungskurs Musiktheorie angeboten wird, finden Sie die Ankündigung hier.
1. Dokumente
Liste aller für die Immatrikulation erforderlichen Dokumente