Aufnahmeprüfung
Zugangsvoraussetzung:
Allgemeine Hochschulreife
Sprachanforderungen:
Zur Immatrikulation: Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Anforderungen der Aufnahmeprüfung
Musik und Bewegung:
- Nachweis rhythmischer, stimmlicher und bewegungstechnischer Fähigkeiten (wie Timinggefühl, Koordination, musikalisches Handeln, saubere Tonwiedergabe) in der Gruppe (max. 10 Min.)
- Arbeit an einem vorbereiteten Ensemblestück mit einer Gruppe z. B. Rhythmusarbeit, Tanz; Lied, Instrumentalspiel oder eine Improvisation) (max. 10 Min. pro Person)
- Bewegungsstudie zu Musik eigener Wahl (muss mitgebracht werden) (z. B. Tanz oder Bewegungsimprovisation) (max. 3 min)
Pädagogisches Eignungsgespräch:
Im Umfang von ca. 10 Minuten zur Studien- und Berufsmotivation. In dem Gespräch sollen die Bewerberinnen/Bewerber ihre bisherigen Erfahrungen in pädagogischen Situationen reflektieren. Ferner sollen auf der Grundlage der eigenen musikalischen Biografie Fragen des Berufsbildes erörtert werden.
Musiktheorie/Gehörbildung:
Schriftlicher Test mit den Anteilen Musiktheorie (ca. 30 Min.) und Gehörbildung (ca. 30 Min.) zum Nachweis folgender Fähigkeiten:
- Grundkenntnisse der Allgemeinen Musiklehre (Tonarten, Tonleitern, Intervalle, Dreiklänge, vierstimmige Akkorde und Umkehrungen),
- Anwendung von Grundkenntnissen der Allgemeinen Musiklehre und Harmonielehre (Analysieren und Schreiben einfacher Schlusswendungen und von Grundlagen des Generalbasses),
- hörendes Erfassen von Intervallen, Tonleitern, Dreiklängen, vierstimmigen Akkorden, Umkehrungen, Melodien, Rhythmen, Instrumenten
Der schriftliche Test findet jeden Tag um voraussichtlich 17:00 statt. Sie können hier Probeklausuren herunterladen:
Klausur Musiktheorie PDF
Klausur Gehörbildung PDF
Es finden regelmäßige Vorbereitungskurse zur Musiktheorieprüfung statt.
Alle Informationen dazu finden Sie beim Zentrum für Musiktheorie
Komplexprüfung:
Für die Prüfungsanforderungen in der Komplexprüfung wählen Sie unten bitte Ihr Instrument (für das instrumentale/vokale Vertiefungsfach).
Weitere Instrumente werden noch angelegt. Instrumente sind analog zum Lehramt an Gymnasien belegbar, auch das Repertoire der Aufnahmeprüfungen orientiert sich daran.
Studieninhalte
Dauer
8 Semester
Schwerpunktmodule
- Rhythmik/Elementare Musikpädagogik I-IV
- unterschiedlich je nach Wahl des instrumentalen/vokalen Vertiefungsfach
Musikpädagogische Module
Pädagogische Spezialisierungsmodule
- Vertiefung Musizierpraxis
- Vokale Ensembleleitung und Kinderstimmbildung
- Lehrpraxis instrumentales/vokales Vertiefungsfach
- Methodik/Lehrpraxis Klavier-Vertiefungsfach
- Elementare Musiktheorie
1. Akkordeon als instrumentales/vokales Vertiefungsfach:
Vortrag dreier Werke unterschiedlicher Stilepochen- davon mindestens ein Originalwerk für Akkordeon und eine Transkription.
Die Prüfungszeit im Vertiefungsfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- künstlerische Präsentation (5 min) von zwei Stücken unterschiedlichen Charakters entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmlicher Eignung durch Vorsingen
- eins von zwei vorbereiteten Lieder a cappella (die Auswahl trifft die Prüfungskommission)
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
1. Akustische Gitarre als instrumentales/vokales Vertiefungsfach:
- zwei Spielstücke aus unterschiedlichen Stilepochen (z.B. S.L. Weis, J.S. Bach, F. Tarrega, H. Villa-Lobos, L. Brouwer o.ä.)
- eine Etüde (z.B. M. Carcassi, F. Sor o.ä.)
- Vortrag eines selbst gesungenen Liedes/Songs mit eigener Gitarrenbegleitung
- Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Vertiefungsfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- künstlerische Präsentation (5 min) von zwei Stücken unterschiedlichen Charakters entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmlicher Eignung durch Vorsingen
- eins von zwei vorbereiteten Lieder a cappella (die Auswahl trifft die Prüfungskommission)
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
1. Gesang (klassisch) als instrumentales/vokales Vertiefungsfach
- ein Lied a cappella
- drei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen (davon evtl. ein Stück aus Oper, Operette, Musical) Anforderungen: eine gesunde und belastbare Singstimme; erkennbare stilistische Unterschiede bei der Interpretation; künstlerische Ausstrahlung; auswendiger Vortrag
Die Prüfungszeit im Vertiefungsfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- künstlerische Präsentation (5 min) von zwei Stücken unterschiedlichen Charakters entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
1. Jazz/Rock/Pop Gesang als instrumentales/vokales Vertiefungsfach
- Nachweis grundlegender stimmtechnischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und eines guten stimmhygienischen Zustandes, sowie rhythmischer, melodischer und harmonischer Fähigkeiten
- auswendiger Vortrag von vier Titeln, wahlweise aus den Bereichen Jazz/Rock/Pop, Musical, Chanson oder anderen Stilen der Popularmusik, darunter Vortrag mindestens eines Jazz-Standards.
- Improvisieren über ein Blues-Schema
auswendiger Vortrag eines a cappella Volksliedes oder leichten Kunstliedes, vorzugsweise in der Muttersprache
Die Prüfungszeit im Vertiefungsfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- künstlerische Präsentation (5 min) von zwei Stücken unterschiedlichen Charakters entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
1. Klavier als instrumentales/vokales Vertiefungsfach
Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen und einer Etüde
Die Prüfungszeit im Vertiefungsfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Gesang:
- Nachweis stimmliche Eignung durch Vorsingen
- eins von zwei vorbereiteten Lieder a cappella (die Auswahl trifft die Prüfungskommission)
3. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)
1. Querflöte als instrumentales/vokales Vertiefungsfach
- eine technische Etüde
- zwei Sätze (langsam, schnell) aus einer Sonate oder einem Konzert
Blattspiel eines leichteren Werkes
Die Prüfungszeit im Vertiefungsfach beträgt maximal 15 Minuten.
Die Prüfungskommission trifft aus dem vorbereiteten Material in der Regel eine Auswahl.
2. Klavier als Nebeninstrument:
- künstlerische Präsentation (5 min) von zwei Stücken unterschiedlichen Charakters entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
3. Gesang:
- Nachweis stimmlicher Eignung durch Vorsingen
- eins von zwei vorbereiteten Lieder a cappella (die Auswahl trifft die Prüfungskommission)
4. Sprecherziehung:
- Vortrag eines Gedichtes (auswendig) und eines Prosatextes freier Wahl (Dauer 2 bis 4 Minuten)