Hochschulchor
Anmeldung
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Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme am Hochschulchor ist die Anerkennung folgender Regelungen verpflichtend:
1. Die Teilnahme an den Chorproben und Konzerten ist für ein Testat bzw. das Bestehen des Moduls obligatorisch, die genaue Termindisposition entnehmen Sie bitte dem Projektplan. Die Anwesenheit muss vor Beginn der Probe und den Konzert mit einer Unterschrift in der Anwesenheitsliste bestätigt werden. Die wöchentliche Probe beginnt
um 16 Uhr – seien Sie daher etwas vorher da.
2. Das Chorpraktikum findet in der Vorbereitungswoche des Sommersemesters statt. Die Termine sind obligatorisch. Wenn Sie Hochschulunterricht haben sollten, so sind Sie von diesem beim Chorpraktikum und bei den Endproben, so wie Konzerten befreit.
3. Abwesenheiten bspw. aus Krankheitsgründen müssen schriftlich (per Email beim organisatorischen Leiter) mindestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn entschuldigt werden. Mündliche Entschuldigungen können nicht anerkannt werden. Im Falle von unentschuldigtem Fehlen kann kein Testat erteilt werden. Leistungskontrollen sind vorbehalten.
4. Bei Nicht-Teilnahme an Konzerten gelten die üblichen Prüfungsbestimmungen (siehe Studien‐ und Prüfungsordnung), das Nachholen der Prüfungsleistung muss individuell besprochen werden.
4. Weitere Informationen sind dem ausliegenden Projektplan zu entnehmen.