Aufnahmeprüfung
Zugangsvoraussetzung:
Allgemeine Hochschulreife
Sprachanforderungen:
Zur Immatrikulation: Sprachnachweis mind. auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Hauptfach
Die Aufnahmeprüfung im künstlerischen Schwerpunkt besteht aus einer fachspezifisch ausgestalteten Prüfung, die sich für die künstlerischen Schwerpunkte Komposition und Komposition JRP auf zuvor eingereichten Kompositionen bezieht. Diese sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen - unter Einhaltung der jeweiligen Fristen - einzureichen:
- drei eigene Werke als Partitur und Audioaufnahme. Die Werke sollten möglichst unterschiedlich sein und die handwerklichen und künstlerischen Möglichkeiten des Bewerbers zeigen in Hinblick auf Melodik, Harmonik, Rhythmus, Instrumentation, Form. Von den drei Werken
- sollte ein Werk ein reines Leadsheet sein (Melodie plus Akkordsymbole)
- sollte ein Werk für eine Besetzung von mindestens 8 Stimmen geschrieben sein
- kann ein Werk auch das Arrangement einer fremden Komposition sein.
- eine Liste von 10 fremden Musiktiteln unter der Fragestellung: Welche Musik möchte ich gerne machen?
Die Prüfungskommission bewertet die eingereichten Unterlagen mit „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Bei einer Bewertung mit „Bestanden“ wird der Bewerber zur Präsenzprüfung mit folgenden Prüfungsbestandteilen eingeladen:
- 10 minütige Präsentation eines der eingereichten eigenen Werke.
- 5 minütige Kurzvorstellung eines beliebigen fremden Musikstücks/ Ausschnitts. Die Verdeutlichung der Werke am Klavier oder durch Audiobeispiele ist erwünscht.
Klavier:
- künstlerische Präsentation Klavier (ca. 10-20 Min) von zwei beliebigen, möglichst unterschiedlichen Stücken. Die Interpretation einer Eigenkomposition ist gewünscht.
- Vom Blattspiel der Akkorde eines typischen Jazzstandards (zb. "Girl from Ipanema")
- Improvisation in einer gegebenen Modalität (zb. Eb melodisch Moll, A lydisch)
- Bewerber mit Interesse für das Modul „Musizierpraxis Wahlfach“ : künstlerische Präsentation (ca.5- 10 Min.) mit einem Stück freier Wahl auf dem gewählten Instrument/im Gesang
Musiktheorie/Gehörbildung:
- Intervallbezeichnungen, Dur- und Moll-Dreiklänge, Septakkorde, Quintenzirkel, Parallelklänge, Akkordsymbole, einfache Kadenzen (I-IV-V-I und II-V-I) und Funktionen (Dom.,- Subdom.,- Tonika), Modi (kirchentonale Skalen wie dorisch usw.)
- Intervall- und Akkordbestimmungen nach Gehör
- Phrasen nachsingen, -klatschen oder -spielen
- melodische und rhythmische Folgen vom Blatt singen bzw. klatschen
Anmerkungen zur Aufnahmeprüfung Musiktheorie/Gehörbildung („Kennenlerntest“) zum Herunterladen: