Aufnahmeprüfung
Zulassungsvoraussetzung:
Voraussetzung für die Bewerbung zum Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Mit der Bewerbung sind, zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen, einzureichen:
- (eine) amtlich beglaubigte Kopie(n) des letzten akademischen Abschlusszeugnisses
- eine Erklärung, ob der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen deutschen Musikhochschule eingeschrieben ist
- Gutachten von zwei ausgewiesenen Künstlerpersönlichkeiten
- Darlegung beabsichtigter künstlerischer Vorhaben während des Künstlerischen Graduiertenstudiums Meisterklasse, welche eine dem 3. Studienzyklus angemessene reflektorische, intellektuelle und theoretische Auseinandersetzung mit dem Vorhaben über die Vervollkommnung rein künstlerischer Aspekte hinaus beschreibt.
- das Programm muss unbedingt mit eingereicht werden
Die Unterlagen können weiterhin enthalten:
- weitere Gutachten, Rezensionen, Berichte, Veröffentlichungen u. a.
- eine Videodatei mit einer eigenen künstlerischen Darbietung
- die Angabe des für die Aufnahmeprüfung vorbereiteten Programms in zweifacher Ausfertigung (siehe Anlage zur Studienordnung für das Künstlerische Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse)
Anforderungen im Hauptfach:
Einreichung eines Konzertprogrammes von mindestens 45 Minuten Dauer unter Berücksichtigung einer eigenständigen künstlerischen Handschrift bei der programmatischen Auswahl und der musikalischen Darbietung.
Dabei bildet das solistische Spiel einen notwendigen Bestandteil der Performance. Darüber hinaus ist aber auch ein Konzertpart im Ensemble möglich.
Ein kreativer Anteil in Bezug auf die ausgewählte Musik (Eigenkompositionen, eigene Bearbeitungen, Improvisationen) ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung.
Die Prüfungskommission trifft vor Beginn der Prüfung eine Auswahl bis 20 Minuten Dauer.