Aufnahmeprüfung
Zulassungsvoraussetzung:
Voraussetzung für die Bewerbung zum Künstlerischen Graduiertenstudium (3. Zyklus) Meisterklasse ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
Bewerbungsunterlagen:
Mit der Bewerbung für die Aufnahmeprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und ggf. praktische Ausbildung/Tätigkeit;
- ein Passbild der Bewerberin bzw. des Bewerbers;
- Kopie(n) des letzten akademischen Abschlusszeugnisses;
- eine Erklärung, ob der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen deutschen Musikhochschule eingeschrieben ist;
- der Nachweis der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr i. H. v. 50,00 €;
- die Angabe des für die Aufnahmeprüfung vorbereiteten Programms (siehe Anlage zur Studienordnung);
- Gutachten von zwei Lehr- und/oder Künstlerpersönlichkeiten nicht älter als ein Jahr;
- Nachweis deutscher oder englischer Sprachkenntnisse auf dem B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen;
Sprachanforderungen Deutsch:
Für Bewerber, die ihr Abitur oder bisherigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung abgelegt haben: Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist in allen anderen Fällen durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Sprachanforderungen Englisch:
Für Bewerber, die ihr Abituräquivalent oder bisherigen Hochschulabschluss nicht an einer englischsprachigen Einrichtung abgelegt haben. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse ist in allen anderen Fällen durch folgende Zertifikate möglich:
- Cambridge Certificate
- IELTS
- TELC
- TOEFL
Videovorauswahl:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine Videodatei hochzuladen. Das Video muss wie folgt ausgestaltet sein:
- ein Video (ca.20-30 Minuten) mit einer künstlerischen Präsentation eines anspruchsvollen und vielfältigen Programms. Das Programm soll sich an den Anforderungen für die Aufnahmeprüfung in Präsenz orientieren.
Zur Aufnahme ist eine fest montierte Kamera zu verwenden; die Nutzung von Handys, Tablets etc. ist möglich. Bild und Ton sind gemeinsam aufzuzeichnen, die Verwendung eines getrennten Audio- Aufnahmegeräts wird empfohlen. Zu Beginn des Videos muss sich der Bewerber kurz in deutscher oder englischer Sprache vorstellen sowie das Programm mit Blick in die Kamera ansagen. Die geforderten Stücke müssen ungeschnitten aufgenommen werden, zwischen den einzelnen Stücken und der Anmoderation darf geschnitten werden. Die Videoaufnahmen können entweder in mehreren Dateien oder als Gesamtvideo eingereicht werden. Im Bildausschnitt muss der Bewerber eindeutig erkennbar sein. Korrepetorinnen und Korrepetitoren sowie Sängerinnen und Sänger sind - sofern vorgesehen - ebenfalls eindeutig erkennbar. Das Video darf nicht älter als ein Jahr sein, dies ist in geeigneter Weise nachzuweisen (zum Beispiel durch mündliche Ansage des Datums zu Beginn des Videos).
Aufnahmeprüfung in Präsenz:
Wenn das eingereichte Video mit "bestanden" beurteilt wurde, werden Sie zur Aufnahmeprüfung in die HfM Dresden eingeladen. Die Aufnahmeprüfung umfasst:
- Einreichung eines Konzertprogrammes von mindestens 45 Minuten Dauer unter Berücksichtigung einer eigenständigen künstlerischen Handschrift bei der programmatischen Auswahl und der musikalischen Darbietung.
- Dabei bildet das solistische Spiel einen notwendigen Bestandteil der Performance. Darüber hinaus ist aber auch ein Konzertpart im Ensemble möglich.
- Ein kreativer Anteil in Bezug auf die ausgewählte Musik (Eigenkompositionen, eigene Bearbeitungen, Improvisationen) ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung.
Die Aufnahmeprüfung umfasst zwei Prüfungsteile:
Eine künstlerische Präsentation (bis 20 Minuten) im künstlerischen Schwerpunkt. Die Kommission wählt Teile aus dem vorbereiteten Programm aus.
Eine mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten), die wahlweise auf Deutsch oder Englisch durchgeführt werden kann. Bewerberinnen und Bewerber sollen in Form eines Gesprächs mit den Kommissionmitgliedern folgende Kompetenzen in Ansätzen demonstrieren können:
- Erkenntnisse aus ihrer Kunstdisziplin vortragen, diskutieren und verteidigen,
- künstlerische Fragestellungen selbstständig identifizieren,
- Vorstellungen zur Erschließung neuen Repertoires,
- Ideen zur innovativen Gestaltung von Programmen,
- Vorstellungen zur Weiterentwicklung künstlerischer Methoden,
- Fähigkeit, theoretisches und methodisches Wissen mit den Zielen des Meisterklassenstudiums zu verbinden,
- Vorstellungen zur Umsetzung von Tutorien für oder in Zusammenarbeit mit Studierenden der HfM Dresden und/oder Schülerinnen und Schülern des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik,
- Reflexion des eigenen künstlerischen Wirkens,
- Auseinandersetzung mit der Rolle der Künstlerin/des Künstlers in der Gesellschaft