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Musik an Oberschulen unterrichten
An der HfM Dresden werden Musiklehrerinnen und Musiklehrer u.a. für Oberschulen ausgebildet. Obwohl die reguläre Bewerbungsfrist für den Studienstart ab Wintersemester 2025/26 bereits abgelaufen ist, haben Spät-Entschlossene in diesem Jahr die Möglichkeit sich bis zum 1. September 2025 via E-Mail zu bewerben und am 8. September 2025 (zwischen 10:00 und 15:00 Uhr vor Ort an der HfM Dresden) die Aufnahmeprüfung abzulegen (50 Euro Gebühr).
Nach bestandener Aufnahmeprüfung müssen sich die Studieninteressierten bis zum 15. September für ein Zweit-Unterrichtsfach - Deutsch, Mathematik, Physik oder Ethik/Philosophie – an der TU Dresden bewerben.
Für die Bewerbung per E-Mail an lehramt@hfmdd.de sind folgende Unterlagen einzureichen:
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf inklusive Angaben zu Geschlecht, postalische Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
- Kopie des Abiturzeugnisses oder Nachweis einer anderen Hochschulzugangsberechtigung
- Passbild
- bei Bewerber:innen, welche die HZB nicht in Deutschland erworben haben: Sprachzeugnis Deutsch C1
- das Programm für die Aufnahmeprüfung
Das Programm der Aufnahmeprüfung sollte Folgendes beinhalten:
- eine künstlerische Präsentation von drei musikalischen Beiträgen unterschiedlicher Stilrichtungen. Von diesen ist mindestens einer ein Lied oder Song, welcher mit eigener Begleitung (Klavier, Gitarre o. Ä.) vorgetragen wird (ca. 10 bis 15 Minuten).
- Vortrag eines einfachen Liedes ohne Begleitung (a capella; ca. 1 bis 2 Minuten).
- Zu einem der Beiträge wird der Bewerberin/dem Bewerber eine grundlegende und eine vertiefende musiktheoretische Frage gestellt (z. B. zu Tonleitern, Intervallen und Akkorden bzw. zu Gliederung, Harmonik oder Besonderheiten; ca. 3 bis 4 Minuten).
- Sprechvortrag aus einem Gedicht und einem Ausschnitt aus einem Prosatext freier Wahl (ca. 2 bis 4 Minuten).
Der konkrete Termin für die Aufnahmeprüfung wird am 2. September direkt per E-Mail bekanntgegeben.
Die Gebühr für die Aufnahmeprüfung beträgt 50 Euro und ist am Prüfungstag zu entrichten.
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