Sächsisches Landesstipendium für Studierende der Meisterklasse und Doktorandinnen und Doktoranden der Hochschule für Musik Dresden
Bewerbungsunterlagen
Bitte schicken Sie Ihren Antrag in deutscher Sprache mit folgenden Dokumenten zusammengefasst in einem PDF (Dateigröße maximal 10 MB) an: stipendien@hfmdd.de
- Den Antrag auf Gewährung eines Landesstipendiums (PDF Download)
- Ein Immatrikulationsnachweis und/oder die Zulassung als Dokorandin/Doktorand an der HfM Dresden
- Den unterschriebenen Datenschutzhinweis (PDF Download)
- Begründung der Antragstellung mit kurzer Beschreibung des künstlerischen Entwicklungsvorhabens (ähnlich dem Format, das bei der Bewerbung für die Meisterklasse eingereicht wurde) oder des Dissertationsthemas (inkl. Stand der Arbeit und Arbeitsprogramm mit Zeitplanung); maximal 5 Seiten
- Tabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des künstlerischen und/oder akademischen Werdegangs
- Gutachterliche Stellungnahme zur Qualität des Vorhabens und zur Qualifikation des Antragstellers/der Antragsstellerin eines/einer Hochschullehrers/Hochschullehrerin der Hochschule für Musik Dresden, der/die bereit ist, den Hauptfachunterricht (Meisterklasse) oder die Betreuung (Promotion) zu übernehmen. Die Stellungnahme ist vom Hochschullehrer/der Hochschullehrerin zu unterschreiben.
- Bei Stipendiumsbezug/-beantragung anderer Einrichtungen: Kopien geeigneter Unterlagen
- Bei Erwerbstätigkeit: einen Nachweis, aus dem die Arbeitszeit pro Woche (maximal durchschnittlich 8 Stunden) hervorgeht und Ihre Erklärung, ob ein Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme besteht sowie, dass im Übrigen die Arbeitskraft vollumfänglich dem Fortgang des Vorhabens gewidmet wird.
- Referenzen oder Stellungnahmen von Hochschullehrerenden anderer Hochschulen (optional)
- Bei unterhaltsberechtigten Kindern: die Geburtsurkunde(n) und eine Erklärung des zweiten Elternteils (unterschrieben), ob bzw. welches Stipendium durch diesen bezogen wird und die Kopie des Kindergeldbescheides. Wenn aufgrund der Staatszugehörigkeit kein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist alternativ zum Kindergeldbescheid die Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, dass die eigenen Kinder mit dem/der Antragsteller/Antragstellerin in häuslicher Gemeinschaft leben, zulässig.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist: 21.11.2026. Nach Ablauf der Frist eingereichte Anträge/Unterlagen bzw. unvollständige Anträge werden von der Ausschreibung ausgeschlossen.