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Studienstiftung des Deutschen Volkes

Die Studienstiftung fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen. 

 

Fristen

Nominierungsfrist: 15.12.2023

Auswahl-Vorspiel mit anschließendem Gespräch:
17.01.2024 

 

Studierende können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen von ihren Hauptfachlehrern mit einem Empfehlungsschreiben bzw. Gutachten nominiert werden. Dabei ist eine Zusendung der Vorschläge in Form eines Empfehlungsschreiben mit entsprechender Begründung an stopspam_442e0f64db254960fcd20124bf6a50ec  ausreichend.

Nach deren Nominierung senden die Studierenden folgende Unterlagen und Informationen in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst bis spätestens zum 03.01.2024 an stopspam_442e0f64db254960fcd20124bf6a50ec :

Das hochschulinterne Nominierungsvorspiel für die Delegierung zum Auswahlvorspiel der Studienstiftung des Deutschen Volkes findet am 17.01.2024 statt.

Die Bundesauswahl findet voraussichtlich im September an einer der Musikhochschulen in Deutschland statt.