Studienstiftung des Deutschen Volkes
Die Studienstiftung fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen.
Fristen
Nominierungsfrist: 15.12.2023
Auswahl-Vorspiel mit anschließendem Gespräch:
17.01.2024
Studierende können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen von ihren Hauptfachlehrern mit einem Empfehlungsschreiben bzw. Gutachten nominiert werden. Dabei ist eine Zusendung der Vorschläge in Form eines Empfehlungsschreiben mit entsprechender Begründung an
Nach deren Nominierung senden die Studierenden folgende Unterlagen und Informationen in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst bis spätestens zum 03.01.2024 an
Das hochschulinterne Nominierungsvorspiel für die Delegierung zum Auswahlvorspiel der Studienstiftung des Deutschen Volkes findet am 17.01.2024 statt.
Die Bundesauswahl findet voraussichtlich im September an einer der Musikhochschulen in Deutschland statt.