Blockpraktikum
Lehramt Musik
Blockpraktikum B
Staatsexamen und Masterstudiengänge
Blockpraktikum B
Die Absolvierung des Blockpraktikum B ist auch im Rahmen aller Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Musik Bestandteil der Anforderungen im Studienbereich Schulpraktische Studien. Die Anmeldung und Zuteilung zum Praktikum erfolgt über das Onlineportal https://praktikumsportal.lehrerbildung.sachsen.de/. Bei der Anmeldung zum Blockpraktikum B muss nachgewiesen werden, dass die SPÜ entsprechend der studiengangsspezifischen Anforderungen absolviert wurden1.Die Anforderungen für das Blockpraktikum B im Rahmen des Masterstudiengangs sowie des modularisierten Staatsexamensstudiengangs Lehramt Musik ergeben sich aus der Modulbeschreibung des Moduls MB2-MA, MSP 4 G, MSP 4 MS, MSP 4 DF bzw. MSP 4 GS sowie den einschlägigen Regelungen der TU Dresden.
Über den Ablauf des Praktikums ist ein Bericht zu erstellen, der die folgenden Aspekte abdeckt:
1. Titelblatt mit Angaben zu Person, Studiengang, Praktikumsschule, Praktikumszeitraum
2. Kurzinformationen über die Praktikumsschule (Lage, Größe, Profil, Organisationsstruktur, Medienausstattung, Besonderheiten usw.)
3. Analyse der Fachklassen, in denen im Fach eigener Unterricht erfolgte (Schülerzahl, Geschlechterverhältnis, soziales Verhalten, Leistungsniveau, Fachinteresse, Erlernen eines Instrumentes u.ä.)
4. Ausführliche Vor- und Nachbereitung von zwei Unterrichtsstunden aus (möglichst) unterschiedlichen Klassenstufen einschließlich kritischer Auswertung (Bedingungsanalyse, Sachanalyse, Lernzielformulierungen, Didaktisch-methodische Entscheidungen, tabellarischer Unterrichtsverlaufsplan, Auswertung des Unterrichtsverlaufs, Formulieren von möglichen Alternativen)
5. Besondere mit dem Fach zusammenhängende Aktivitäten außerhalb des eigenen Unterrichts.
6. Beurteilung des eigenen Lernzuwachses (Zusammenfassung und kritische Reflexion der gemachten Erfahrungen, Abgleich mit relevanten Vorerfahrungen, Benennung des Kompetenzzuwachses im Kontext von Studium und Berufsziel, gern differenziert nach Fach, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften)
7. Anlagen: Nachweise über Hospitationen zum Fach, Nachweise über die gehaltenen Stunden (beides als Kopie aus dem Nachweisheft), Anlagen zu den beiden Unterrichtsentwürfen unter Punkt 4 (Liedkopien, verwendete Arbeitsmaterialien u.ä.)
Umfang: ca. 20 – 30 Seiten
Der Bericht wird einem der verantwortlichen Dozenten aus dem Bereich Musikdidaktik vorgelegt (Daniel Prantl, Christin Werner). Im Rahmen der Einführungsveranstaltung wird i.d.R. ein verbindlicher Abgabetermin festgelegt.
Nähere Einzelheiten zu Organisation und Anforderungen sind im Praktikumsbüro der TU Dresden zu erfragen:
Manuela Wehner; Tel: +49 (351) 463 42323
E-Mail:
1 Der Nachweis über die Teilnahme an den SPÜ Musik erfolgt durch Meldung der Hochschule an das Praktikumsbüro.