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Staatsexamen Lehramt Musik

Studiendokumente


Pflichtmodule


Wahlpflichtmodule/Ergänzungsbereich

Immatrikulation bis WS 2022/23: Es muss ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 3 Credits/LP belegt werden. Die Wahlpflichtmodule sind einmalig im 4. Studienjahr zu belegen. Basismodule sind für jeden zugänglich. Profilmodule setzten voraus, dass das themengleiche Basismodul im Ergänzungsbereich bereits belegt wurde.

Immatrikulation ab WS 2023/24: In der Regel müssen Sie im Laufe Ihres Studiums 10 LP im Ergänzungsbereich belegen (beachten Sie bitte die Sonderregelungen für das Zweitfach Religion). Davon sind 5 LP im Bereich „Politische Bildung und Medienbildung“ (aktuell nur an der TU Dresden möglich) verpflichtend. Ab dem zweiten Studienjahr haben Sie die Möglichkeit, 3 LP (von den verbleibenden 5 LP) für Veranstaltungen aus den Bereichen Klassenmusizieren, Rhythmik/Elementare Musikpädagogik, Musikvermittlung, Kinder- und Jugendstimmbildung und Ensembleleitung populäre Musik zu verwenden (Modulcode ES-GYM/OS-1). Im 9. Semester können Sie die verbleibenden 2 LP für das Modul ES-GYM/OS-2 verwenden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, alternative Veranstaltungen aus dem Katalog Ergänzungsstudien der TU Dresden zu belegen, vgl. https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/ergaenzungsstudien. Für einen Überblick zum Ergänzungsbereich im neuen Studiengang siehe die aktuellen Studiendokumete bzw. dieses Video.

 


Wahlfach Musik


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