Aufnahmeprüfung
Zugangsvoraussetzung:
Bachelor of Music bzw. Hochschul-Diplom
Sprachanforderungen:
Zur Immatrikulation: Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Aufnahmeprüfung:
Dirigat von folgenden Werken (20-30 Min.):
- Francis Poulenc “Timor et tremor” Quatre Motets Pour Un Temps De Penitence, N°1
- R. Schumann „Im Walde“ (Weltliche Gesänge)
- Dvorák „Stabat mater“ Satz I
- Bach "Matthäus-Passion", Eingangschor
- Puccini aus „La Bohéme“ 2. Akt Anfang bis incl. Kinderchor „Parpignol“
Korrepetition (15-20 Min.):
- Interpretation je einer Szene aus drei Opern/Oratorien verschiedener Stilrichtungen
- Blattspiel unterschiedlicher Literatur
Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl aus dem vorbereiteten Programm.
Aufnahmeprüfung
Zugangsvoraussetzung:
Bachelor of Music bzw. Hochschul-Diplom
Zusätzlich ist nachzuweisen: qualifizierte, berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr (Nachweis eines Engagements / Arbeitsvertrages oder Übersicht freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit). Die berufspraktische Erfahrung kann auch während des Erststudiums absolviert worden sein.
Sprachanforderungen:
Zur Immatrikulation: Sprachnachweis mind. auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:
- TestDaF
- TELC
- Goethe-Zertifikat
- UNICert
- ÖSD-Zertifikat
Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier
Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.
Aufnahmeprüfung:
Dirigat von folgenden Werken:
- Francis Poulenc “Timor et tremor” Quatre Motets Pour Un Temps De Penitence, N°1
- R. Schumann „Im Walde“ (Weltliche Gesänge)
- Dvorák „Stabat mater“ Satz I
- Bach "Matthäus-Passion", Eingangschor
- Puccini aus „La Bohéme“ 2. Akt Anfang bis incl. Kinderchor „Parpignol“
Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl aus dem vorbereiteten Programm.
1400 Euro Studiengebühren pro Semester