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Amtierende Rektorin zur Umsetzung des "Herrenberg-Urteils"

Rektorin der Hochschule für Musik Dresden fordert Augenmaß bei Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“

„Die Dresdner Musikhochschule ist zwingend auf regional gut ausgebildeten Nachwuchs von Musikerinnen und Musikern angewiesen. Das Heinrich Schütz Konservatorium Dresden ist einer der wichtigsten Kooperationspartner der Hochschule, sowohl in der Breitenbildung als auch bei der Vorbereitung auf ein künstlerisches Studium sowie als Praxispartner für Studierende. Jedes Angebot, das hier wegfällt, wird den Mangel an Bewerberinnen und Bewerber für ein Lehramt-Musik-Studium, Musikpädagogik- und insgesamt Musikstudium perspektivisch weiter verstärken“, so Professorin Claudia Schmidt-Krahmer, amtierende Rektorin der Hochschule für Musik Dresden, im Vorfeld der morgigen Entscheidung des Dresdner Stadtrates zur Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“.

Die Anzahl der Bewerbungen aus der Region sei in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen, so Schmidt-Krahmer. Gerade diese Bewerberinnen und Bewerber seien aber für ein Studium im Lehramt oder auch als künftige Lehrerinnen und Lehrer an den regionalen Musikschulen zwingend notwendig. Sie fordere Stadträtinnen und Stadträte dazu auf, mit Augenmaß und im Interesse der kulturellen Bildung für die Kulturstadt Dresden zu entscheiden.

In der Folge des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ aus dem Jahr 2022 entscheidet der Stadtrat morgen darüber, ob für die Honorarlehrkräfte des Heinrich Schütz Konservatoriums eine entsprechende Anzahl an Stellen und finanziellen Mitteln bereitgestellt werden kann.