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Bewerbung & Aufnahmebedingungen Master Neue Musik

Bern-Dresden-Salzburg

Studieninformation

Der internationale Masterstudiengang „Neue Musik“ der Hochschulen in Bern, Dresden und Salzburg ist ein konsekutiver Masterstudiengang mit einem besonderen künstlerischen Profil, ausgerichtet auf moderne Interpretation zeitgenössischer Musik. Eine attraktive Besonderheit liegt zudem darin, dass er in Kooperation mit den Hochschulen in Bern (Hochschule der Künste) und Salzburg (Universität Mozarteum) ausgetragen wird – was allen Studierenden die Chance beschert, ein Jahr des insgesamt viersemestrigen Studiengangs in diesen anderen Städten zu verbringen.

 

Aufnahmeprüfung

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der Nachweis über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister bzw. Staatsexamen) mit eine instrumentalen oder vokalen künstlerischen Schwerpunkt, außerdem der Nachweis einer musikalischen Eignung, die in der Aufnahmeprüfung entsprechend den Bestimmungen der Ordnung für die Aufnahme und die Zulassung an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden festgestellt wurde.

 

Sprachanforderungen:

Zur Immatrikulation: Sprachnachweis mind. auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:

  • TestDaF
  • TELC
  • Goethe-Zertifikat
  • UNICert
  • ÖSD-Zertifikat

Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier

Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.

 

Videovorauswahl:

Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine Videodatei hochzuladen. Das Video muss wie folgt ausgestaltet sein:

  • 15-20-minütiges Video mit einer vielfältigen Auswahl an Stücken entsprechend der Aufnahmebedigungen vor Ort
  • die Beherrschung der Spiel- bzw. Gesangstechnik der Neuen Musik müssen demonstriert werden

Nehmen Sie das Video bitte mit einer festen Perspektive auf (die Kamera nicht bewegen). Sie können ein Smartphone oder eine professionelle Kamera zum Aufnehmen verwenden. Bitte achten Sie auf einen guten Klang. Sie können auch gern mit Mikrofonen aufnehmen. Sie und Ihre Mitspieler (wenn es welche gibt) müssen gut zu sehen sein. Besonders Ihre Hände müssen gut sichtbar sein (für Klavier und Streicher). Zu Beginn des Videos stellen Sie sich vor und sagen Sie bitte Ihr Programm an, mit Blick auf die Kamera. Sie müssen Deutsch sprechen.

Sie können jedes Stück einzeln einspielen, zwischen den einzelnen Stücken und der Anmoderation kann auch geschnitten werden. Videos von verschiedenen Stücken sollen Sie bitte zu einem Video zusammenfügen, wenn das möglich ist. Bild und Ton müssen gleichzeitig aufgezeichnet werden, die Nutzung eines getrennten Audio-Aufnahmegeräts wird empfohlen.

Aufnahmeprüfung in Präsenz:

Wenn das eingereichte Video mit "bestanden" beurteilt wurde, werden Sie zur Aufnahmeprüfung in die HfM Dresden eingeladen. Die Aufnahmeprüfung umfasst:

Aufnahmeprüfung:

Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer künstlerische Präsentation im Umfang von 20-25 Minuten, die drei Werke der Neuen Musik unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung umfasst. Die Aufnahmeprüfung erfolgt an der Institution, an der der Bewerber sein erstes Studienjahr verbringen möchte (Heimatinstitution).

Im Rahmen der Aufnahmeprüfung erfolgt mit geeigneten Bewerbern ein Gespräch über den geplanten Studienablauf und die gewünschte Gastinstitution. Eine an der Heimathochschule bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Studium an der Partnerhochschule im zweiten Studienjahr.