Zum Hauptinhalt springen

Bewerbung & Aufnahmebedingungen Komposition Bachelor

Aufnahmeprüfung

Zugangsvoraussetzung:
Allgemeine Hochschulreife

 

Sprachanforderungen:

Zur Immatrikulation: Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist durch folgende Zertifikate möglich:

  • TestDaF
  • TELC
  • Goethe-Zertifikat
  • UNICert
  • ÖSD-Zertifikat

Darüber hinaus werden auch Sprachnachweise entsprechend Europäischem Referenzrahmen von Sprachschulen akzeptiert, die über anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate verfügen.
Eine Liste entsprechend anerkannter Sprachschulen finden Sie hier
Eine Liste anerkannter Qualitätszertifikate für Sprachkurse finden Sie hier

Studierende der HfM Dresden, die eine Zulassung unter dem Vorbehalt des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse erhalten haben, können an dem an der HfM Dresden angebotenen Sprachkurs teilnehmen. Das Studium kann im zweiten Semester nur weitergeführt werden, wenn die Deutschprüfung an der HfM Dresden auf der erforderlichen Niveaustufe bestanden oder alternativ ein Sprachzertifikat nach den oben aufgeführten Kriterien vorgelegt wurde.

 

 

Anforderungen der Aufnahmeprüfung:

Hauptfach:
Der Bewerber hat 3-5 kompositorische Arbeiten einzureichen. Die Prüfungskommission entscheidet auf dieser Grundlage über die Einladung zur Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 25 Min.) in Form eines Gesprächs über die eingereichten Kompositionen, zum musiktheoretischen Verständnis, inkl. Übungen zur Gehörbildung (Akkorde, Dissonanzen, Rhythmen) und Vom-Blatt-Singen einer einfachen Melodie. 

Weitere Fächer:
Teil des Studiums ist auch eine instrumentale Ausbildung bzw. Unterricht im Bereich Live-Elektronik oder Klangforschung. Die Schwerpunktsetzung erfolgt entsprechend Wahl und Eignung des Bewerbers, ab dem ersten Semester werden entsprechend spezialisierte Module belegt ("Musizierpraxis A mit Klavier" oder "Musizierpraxis B mit Wahlfach"). Bei Wahl der Musizierpraxis mit einem Wahlfach ist die Klavierausbildung dennoch Bestandteil des Studiums, erfolgt aber auf einem etwas niedrigeren Niveau. Die Aufnahmeprüfungsbestandteile sind deshalb je nach Wahl anders gestaltet. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, welches Instrument bzw. Wahlfach Sie in Ihrem Studium belegen möchten! 

a) Musizierpraxis Klavier
Künstlerische Präsentation (15-20 Minuten) von Werken aus 2-3 Stilrichtungen, die auf dem vorhandenen Leistungsniveau technisch sicher und musikalisch durchdacht interpretiert werden und das Entwicklungspotential des Bewerbers erkennen lassen. Die Auswahl der Stücke erfolgt durch den Bewerber entsprechend seines individuellen Leistungsstands. 

oder

b) Musizierpraxis Wahlfach
Das Wahlfach kann in allen künstlerischen Schwerpunkten belegt werden, die auch im Rahmen der künstlerischen Bachelorstudiengänge der HfM Dresden angeboten werden. Zusätzlich ist ein Wahlfach im Bereich der Live-Elektronik und der Klangforschung möglich. 

  • bei einem instrumentalen oder vokalen Wahlfach: Künstlerische Präsentation (15-20 Minuten) von Werken aus 2-3 Stilrichtungen, die auf dem vorhandenen Leistungsniveau technisch sicher und musikalisch durchdacht interpretiert werden und das Entwicklungspotential des Bewerbers erkennen lassen. Die Auswahl der Stücke erfolgt durch den Bewerber entsprechend seines individuellen Leistungsstands.

oder

  • bei Wahl der Fächer Live-Elektronik bzw. Klangforschung präsentiert der Bewerber in einem Vortrag (ca. 15-20 Min.) seinen bisherigen Forschungsstand auf dem jeweiligen Gebiet. Eine Zusammenfassung dieses Vortrags ist bereits mit den übrigen Bewerbungsunterlagen einzureichen.


sowie in beiden Fällen zusätzlich:

  • Künstlerische Präsentation auf dem Klavier (5-10 Minuten) von zwei Stücken unterschiedlichen Charakters, die auf dem vorhandenen Leistungsniveau technisch sicher und musikalisch durchdacht interpretiert werden und das Entwicklungspotential des Bewerbers erkennen lassen. Die Auswahl der Stücke erfolgt durch den Bewerber entsprechend seines individuellen Leistungsstands.