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Kinder der Kinderklasse machen Musik
Kinderklasse – Die Ausbildung

Mutter/Kind-Kurs (Alter 2–3 Jahre)
  • Gruppenunterricht Rhythmik 45 min/Woche
  • Gebühren: 75 €/Semester

Vorschulklasse I (Alter 4–5 Jahre)
  • Gruppenunterricht Rhythmik 45 min/Woche
  • Gebühren: 75 €/Semester

Vorschulklasse II (Alter 5–6 Jahre)

Angebote:

Rhythmik
  • Gruppenunterricht Rhythmik 60 min/Woche
  • Gebühren: 95 €/Semester

Rhythmik und Instrument
  • Einzelunterricht Instrument 60 min/Woche und Gruppenunterricht Rhythmik 60 min/Woche
  • Gebühren: 350 €/Semester

1. Klasse (Alter 6–7 Jahre)

Angebote:

Rhythmik
  • Gruppenunterricht Rhythmik 60 min/Woche
  • Gebühren: 95 €/Semester

Rhythmik und Instrument
  • Einzelunterricht Instrument 60 min/Woche und Gruppenunterricht Rhythmik 60 min/Woche
  • Gebühren: 350 €/Semester

2. Klasse (Alter 7–8 Jahre)

Angebote:

Rhythmik
  • Gruppenunterricht Rhythmik 60 min/Woche
  • Gebühren: 95 €/Semester

Rhythmik und Instrument
  • Einzelunterricht Instrument 90 min/Woche und Gruppenunterricht Rhythmik 60 min/Woche
  • Gebühren: 500 €/Semester

3. Klasse (Alter 8–9 Jahre)

Angebote:

Allgemeine Musiklehre
  • Gruppenunterricht Allgemeine Musiklehre 45 min/Woche
  • Gebühren: 75 €/Semester

Allgemeine Musiklehre und Instrument
  • Einzelunterricht Instrument 90 min/Woche und Gruppenunterricht Allgemeine Musiklehre 45 min/Woche
  • Gebühren: 500 €/Semester

4. Klasse (Alter 10–11 Jahre)

Angebote:

 Allgemeine Musiklehre
  • Gruppenunterricht Allgemeine Musiklehre 45 min/Woche
  • Gebühren: 75 €/Semester

 Allgemeine Musiklehre und Instrument
  • Einzelunterricht Instrument 90 min/Woche und Gruppenunterricht Allgemeine Musiklehre 45 min/Woche
  • Gebühren: 500 €/Semester


Welche organisatorischen Bedingungen sind zu beachten?
Die rechtlichen Bindungen der Kinderklasse innerhalb der Hochschule für Musik sind durch die „Ordnung der Kinderklasse“ geregelt. Eine formlose Anmeldung ermöglicht Ihrem Kind zunächst den Zugang zur Ausbildung, der auch in den verschiedenen Stufen möglich ist. Ein Vertrag zwischen der Hochschule und den Eltern, der in der Regel jährlich, bei Bedarf semesterweise abgeschlossen wird, sichert gegenseitige Rechte und Pflichten. Die Kosten für die Ausbildung werden durch einen Elternbeitrag unterstützt, die gesetzliche Grundlage ist die Gebührenordnung der Hochschule für Musik. Die Gebühren sind nach schriftlicher Aufforderung der Hochschulverwaltung in einer Summe durch die Eltern zu entrichten. Ermäßigungen und Erlass der Benutzergebühren richten sich nach § 4 der Sächsischen Hochschulgebührenverordnung vom 13.12.2004.