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Schreibtisch mit Studierendenzeitungen
Förderung studentischer Projekte durch den Studierendenrat

Ziel

Der Studierendenrat (StuRa) motiviert die Studierenden, eigene Initiativen zu ergreifen und künstlerische, kulturelle, politische, wissenschaftliche und pädagogische Projekte außerhalb des Hochschulangebotes zu realisieren. Gefördert werden ausschließlich Konzepte, die einen ideellen Charakter haben und nicht durch finanzielle Gewinnerzielung motiviert sind. Die Hauptinitiative darf nicht von einem Dozenten oder der Hochschule ausgehen. Im Idealfall ist das Vorhaben zugänglich für alle Hochschulangehörigen in Form eines Konzertes, einer Präsentation etc. Eine Kooperation mit anderen Kultureinrichtungen wird in diesem Zusammenhang begrüßt.


Finanzielle Mittel

Mit dem Semesterbeitrag bezahlen alle Studierende jeweils 5 Euro, die dem StuRa zur Verfügung stehen. 2,50 Euro dieses Beitrags sind ausnahmslos für die Förderung studentischer Aktivitäten vorgesehen.


Kriterien und Verfahrensweise

  • Das ausgefüllte Antragsformular (siehe Seitenende) muss spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (per Post oder per E-Mail an stura@hfmdd.de).
  • Alle Studierenden der Hochschule sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Eine Vorstellung des Projektes während der öffentlichen Sitzungen des StuRa wird ausdrücklich begrüßt.
  • Der StuRa entscheidet nach Eingang des Antrages in der darauf folgenden Sitzung über die Förderwürdigkeit; das Ergebnis wird über das Sitzungsprotokoll veröffentlicht.
  • Der StuRa errechnet anhand aller Angaben und nach Einschätzung des Projektes einen Förderbetrag. Dabei sind Abweichungen vom höchsten Förderbetrag zulässig, um eine Differenzierung zwischen verschiedenen Projekten zu ermöglichen.
  • Eine Förderung erfolgt: grundsätzlich rückwirkend im Anschluss an das Projekt, nur nach umfassender Offenlegung der Projektfinanzierung und nach Erhalt von Originalrechnungen, Originalquittungen etc. in Höhe der Fördersumme.
  • Das Recht auf weitere Förderung durch Dritte bleibt unberührt.
  • Mehrere Einzelanträge zu einem Projekt sind nicht zulässig und werden vom StuRa nach Rücksprache wie ein Gruppenantrag behandelt.
  • Bei besonders förderungswürdigen Projekten sind Ausnahmen bei den Kriterien und Förderbeträgen nach Überlegung des StuRa zulässig.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung; eine schriftliche Stellungnahme des StuRa kann eingefordert werden.


Staffelung

  • Erste Stufe: Förderung von Projekten einzelner Studierender
    Maximale Fördersumme aus Mitteln des StuRa: 100 Euro
    Beispiele: Exkursionen, Workshops, Tagungen etc.
  • Zweite Stufe: Förderung von Projekten mit zwei bis neun Teilnehmern
    Maximale Fördersumme aus Mitteln des StuRa: 500 Euro
    Beispiele: Ensembles, Workshops, Klassenfahrten, Exkursionen etc.
  • Dritte Stufe: Förderung von Projekten mit mindestens zehn Teilnehmern
    Maximale Fördersumme aus Mitteln des StuRa: 1.000 Euro
    Beispiele: Orchester, Big Band etc.

  • Die genannten Beträge stellen die Höchstsumme dar, die tatsächliche Förderungssumme richtet sich nach der Art und den Gesamtkosten des Projektes.


Richtlinien zum Ausdrucken

  • Richtlinien zur Förderung studentischer Aktivitäten durch den StuRa Download als PDF (23 KByte)


Förderungsantrag zum Ausdrucken

  • Antragsformular zur Förderung studentischer Aktivitäten durch den StuRa Download als PDF (16 KByte)